<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1639932,"date":"2020-06-30T16:34:00","date_gmt":"2020-06-30T14:34:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1639932"},"modified":"2020-06-30T17:10:29","modified_gmt":"2020-06-30T15:10:29","slug":"was-verbraucher-zur-mehrwertsteuersenkung-wissen-mussen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2020\/06\/was-verbraucher-zur-mehrwertsteuersenkung-wissen-mussen\/","title":{"rendered":"Was Verbraucher zur Mehrwertsteuersenkung wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Viele Unternehmen wollen infolge der befristeten Senkung mit den Preisen runtergehen. Doch nicht \u00fcberall wird diese bei den Kunden landen. Ein \u00dcberblick.<\/b><br \/>\nIn der Corona-Krise hat sich die Konsumstimmung vieler Verbraucher deutlich eingetr\u00fcbt &#8211; mit massiven Folgen f\u00fcr zahlreiche Branchen. Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer soll nun die Kauflaune wieder bessern und damit auch die wichtige Binnennachfrage ankurbeln. Was ist genau geplant?<br \/>Die befristete Absenkung der Umsatzsteuer, in Deutschland meist als Mehrwertsteuer bekannt, ist Teil des Corona-Konjunkturpaketes der gro\u00dfen Koalition und soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten.<br \/>Der Steuersatz wird dabei von derzeit 19 auf 16 Prozent abgesenkt, der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz &#8211; der vor allem f\u00fcr Lebensmittel gilt &#8211; von sieben auf f\u00fcnf ProzentWas hei\u00dft das f\u00fcr Verbraucher?<br \/>In der Theorie ist die Rechnung einfach: Wer derzeit f\u00fcr ein Produkt mit dem regul\u00e4ren Mehrwertsteuersatz einen Nettopreis von 100 Euro bezahlt, muss daf\u00fcr inklusive der Steuer 119 Euro auf den Ladentisch legen. K\u00fcnftig w\u00e4ren dies also drei Euro weniger &#8211; vorausgesetzt, der Handel passt die Preise auch entsprechend an. M\u00fcssen Unternehmen nun die Preise senken?<br \/>Nein. Unternehmen, Dienstleistern und Gesch\u00e4ftstreibenden steht es nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Rahmen der \u00fcblichen Preisgestaltung frei, ihre Preise beizubehalten und dadurch ihre Gewinnspanne zu erh\u00f6hen. Und laut Preisangabenverordnung muss Kunden der Endpreis von Waren und Dienstleistungen inklusive aller Steuern und Nebenkosten angegeben werden.<br \/>Nur bei Vertr\u00e4gen, in denen die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist, k\u00f6nnen Verbraucher also kontrollieren, ob die Senkung weitergegeben wird oder nicht.<br \/>Wichtig zu wissen: Kunden d\u00fcrfen Rechnungen nun nicht selbstst\u00e4ndig pauschal um 3 Prozent k\u00fcrzen. Denn der Mehrwertsteuersatz f\u00e4llt zwar von 19 auf 16 Prozent &#8211; mathematisch entspricht das aber nicht einem Rabatt von 3 Prozent, sondern nur von rund 2,5 Prozent. Wer einseitig Forderungen k\u00fcrzt, ger\u00e4t zudem unter Umst\u00e4nden automatisch in Verzug mit seinen Zahlungen, warnen die Experten. Werden Preise vom 1. Juli an neu ausgezeichnet?<br \/>Nicht unbedingt. Wenn H\u00e4ndler und Anbieter von Dienstleistungen die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben wollen, m\u00fcssen sie die Preisauszeichnung in den Regalen oder auf Aush\u00e4ngen nicht auf einen Schlag \u00e4ndern. Sie k\u00f6nnen vielmehr auch Rabatte an der Kasse gew\u00e4hren. Dabei kann der H\u00e4ndler au\u00dferdem frei entscheiden, ob dies f\u00fcr das gesamte Sortiment oder nur f\u00fcr bestimmte Produkte oder Warengruppen gelten soll, erkl\u00e4rt die Verbraucherzentrale. Wer will die Preise senken?<br \/>Um die Kaufzur\u00fcckhaltung der Verbraucher zu durchbrechen, haben bereits zahlreiche Unternehmen bekr\u00e4ftigt, die niedrigeren Steuers\u00e4tze komplett an die Kunden weiterreichen zu wollen &#8211; von Lebensmitteldiscountern \u00fcber Backstuben, M\u00f6belh\u00e4user, Baum\u00e4rkten, Elektronikl\u00e4den oder Schuhh\u00e4ndlern bis hin zur Deutschen Bahn.<br \/>Auch in wettbewerbsorientierten Branchen wie dem Lebensmitteleinzelhandel und bei hochprozentigen Ausgaben wie M\u00f6beln oder Autos ist laut vzbv mit einer Weitergabe an die Verbraucher zu rechnen.<br \/>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Senkung trotzdem kritisch und erwartet keine sp\u00fcrbare Entlastung f\u00fcr jeden Einzelnen. Der Verband verweist vor allem darauf, dass die von der Corona-Krise besonders gebeutelten Gastronomen ebenso wie einzelne Unternehmen angek\u00fcndigt haben, die Senkungen nicht weiterzugeben oder nicht auf alle Produkte anzuwenden.<br \/>Nach Einsch\u00e4tzung des Handelsverbandes Deutschland HDE wirkt eine reduzierte Mehrwertsteuer im Einzelhandel \u201etendenziell preissenkend\u201c und kommt damit den Verbrauchern zugute. Entsprechende Auswirkungen w\u00fcrden aber \u201enicht zwangsl\u00e4ufig auf Einzelproduktebene zu beobachten sein\u201c.<br \/>Dem Statistischen Bundesamt zufolge k\u00f6nnten die Verbraucherpreise in Deutschland insgesamt bei einer vollst\u00e4ndigen Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Kunden rechnerisch um 1,6 Prozent sinken. Die tats\u00e4chlichen Auswirkungen seien aber schwierig zu prognostizieren. Wie wollen die Verbraucher die Mehrwertsteuersenkung nutzen?<br \/>Fast jeder dritte Verbraucher will einer Studie des N\u00fcrnberger Konsumforschungsunternehmens GfK zufolge die Senkung der Mehrwertsteuer f\u00fcr eine Neuanschaffung nutzen &#8211; viele allerdings nur im kleineren Rahmen. Junge Menschen neigten eher zum Vorziehen einer Anschaffung als \u00e4ltere Menschen, teilte GfK am Dienstag in N\u00fcrnberg mit.<br \/>\u201eAufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit werden Verbraucher ihre K\u00e4ufe voraussichtlich sehr bewusst planen und nur kaufen, was ben\u00f6tigt wird &#8211; insbesondere bei teureren Anschaffungen\u201c, sagte GfK-Konsumexpertin Petra S\u00fcptitz. \u201eVor allem Elektrokleinger\u00e4te werden wahrscheinlich von der geplanten Ma\u00dfnahme profitieren.\u201c Gemeint sind etwa Mixer, Toaster oder B\u00fcgeleisen, aber auch Unterhaltungselektronik und Gartenger\u00e4te. Was gilt, wenn eine Ware fr\u00fcher bestellt wurde, aber erst nach dem 1. Juli geliefert wird?<br \/>Entscheidend ist in der Regel das Datum der Lieferung oder der erbrachten Leistung. Wird die Lieferung verschickt, dann gilt das Versanddatum, also nicht das der Bestellung.<br \/>Ein Beispiel: Hat ein Kunde am Anfang des Jahres ein Angebot f\u00fcr eine Renovierung eingeholt, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 ausgef\u00fchrt werden soll, darf in der Rechnung nur die 16-prozentige Mehrwertsteuer zugrunde gelegt werden.<br \/>Dass im Kostenvoranschlag noch 19 Prozent angesetzt worden sind, ist nun unerheblich. Auch wenn der Handwerker seine Rechnung erst nach dem 31. Dezember 2020 verschickt, gilt trotzdem der 16-prozentige Mehrwertsteuersatz aus dem Zeitraum der erbrachten Leistung. Das gilt so auch f\u00fcr Teilleistungen.<br \/>Ist dagegen ein Bruttopreis verabredet worden, der die Mehrwertsteuer mit einschlie\u00dft, bleibt es bei der urspr\u00fcnglich vereinbarten Summe &#8211; unabh\u00e4ngig vom aktuell geltenden Mehrwertsteuersatz. Was gilt, wenn eine Ware schon angezahlt wurde?<br \/>Wurden beim Kauf Anzahlungen geleistet, muss bei der Endrechnung f\u00fcr Waren, die nach dem 1. Juli geliefert werden, die Besteuerung zum reduzierten Umsatzsteuersatz von 16 Prozent erfolgen. Das hei\u00dft: Die Rechnung muss korrigiert werden, weil der Zeitraum der Leistung daf\u00fcr ma\u00dfgeblich ist. Wie aufw\u00e4ndig ist die Umstellung?<br \/>Auf Kritik st\u00f6\u00dft der Aufwand f\u00fcr Unternehmen und H\u00e4ndler durch die befristete Ma\u00dfnahme. So verweist etwa der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH auf eine &#8222;massive B\u00fcrokratie f\u00fcr die Betriebe&#8220;. Auf allen Wertsch\u00f6pfungsstufen m\u00fcssten Buchhaltungsprogramme oder Warenverkehrssysteme sowie Kassen an die neuen Umsatzsteuers\u00e4tze anpasst werden.<br \/>Auch der Mittelstand kritisierte den aus seiner Sicht enormen Aufwand. Erst am Dienstag, einen Tag vor Inkrafttreten, habe das Finanzministerium die finalen Bestimmungen zur Umsetzung ver\u00f6ffentlicht, erkl\u00e4rte der Mittelstandsverbund. \u201eDer damit verbundene enorme Umstellungsaufwand f\u00fcr die Unternehmen und die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen wurden von der Politik weitgehend ignoriert\u201c, bem\u00e4ngelte der Verband.<br \/>\u00dcbergangsregelungen, die Firmen etwa bei versehentlich falsch ausgewiesener Umsatzsteuer auf Rechnungen vor Sanktionen sch\u00fctzen sollen, seien viel zu kurz gew\u00e4hlt. Das werde unter Gesch\u00e4ftskunden in den kommenden Wochen zu zahlreichen Beanstandungen f\u00fchren.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Unternehmen wollen infolge der befristeten Senkung mit den Preisen runtergehen. Doch nicht \u00fcberall wird diese bei den Kunden landen. Ein \u00dcberblick. In der Corona-Krise hat sich die Konsumstimmung vieler Verbraucher deutlich eingetr\u00fcbt &#8211; mit massiven Folgen f\u00fcr zahlreiche Branchen. 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