<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-united-states-mix-in-english-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-united-states-mix-in-english-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":2047824,"date":"2021-12-03T00:00:00","date_gmt":"2021-12-02T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=2047824"},"modified":"2021-12-03T00:12:50","modified_gmt":"2021-12-02T22:12:50","slug":"nsu-verhandlung-vor-dem-bundesgerichtshof","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2021\/12\/nsu-verhandlung-vor-dem-bundesgerichtshof\/","title":{"rendered":"NSU-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Was wusste Andr\u00e9 E. wann \u00fcber die Taten des \u00bbNationalsozialistischen Untergrunds\u00ab? Vor dem Bundesgerichtshof fordern die Bundesanw\u00e4lte eine h\u00e4rtere Strafe f\u00fcr den Helfer des Trios.<\/b><br \/>\nAndr\u00e9 E., der 42-j\u00e4hrige Neonazi, um den sich an diesem Tag in Karlsruhe vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) alles dreht, ist gar nicht da: Er ist nicht im Saal und wird von seinen Anw\u00e4lten vertreten. Der Senat unter Vorsitz von Richter J\u00fcrgen Sch\u00e4fer verhandelt an diesem Donnerstag \u00fcber die Revision von Verteidigung und Bundesanwaltschaft gegen das Urteil gegen Andr\u00e9 E. \u2013 den engsten Vertrauten der NSU-Terroristen Beate Zsch\u00e4pe, Uwe Mundlos und Uwe B\u00f6hnhardt. Das Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen hatte ihn im Juli 2018 im NSU-Prozess wegen Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahre verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte zw\u00f6lf Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert. Waren die Freispr\u00fcche falsch? Was wusste Andr\u00e9 E. wann \u00fcber den NSU und seine Taten? Wann hielt er es zumindest f\u00fcr m\u00f6glich, dass Zsch\u00e4pe, Mundlos und B\u00f6hnhardt aus dem Untergrund heraus terroristische Anschl\u00e4ge ver\u00fcben? Es geht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Frage des Vorsatzes. Genauer: Es geht um die Frage, ob das OLG M\u00fcnchen in seinem Urteil gegen Andr\u00e9 E. Rechtsfehler gemacht hat. Die Richter in M\u00fcnchen sprachen Andr\u00e9 E. von den Vorw\u00fcrfen der Beihilfe zum versuchten Mord, der Beihilfe zum Raub und weiterer Unterst\u00fctzungshandlungen frei. Die Bundesanwaltschaft h\u00e4lt diese Freispr\u00fcche f\u00fcr falsch. Die Bundesanw\u00e4lte Ralf Wehowsky und Jochen Weingarten monieren, dass die Beweisw\u00fcrdigung des OLG-Senats\u00bbL\u00fccken und Widerspr\u00fcche\u00ab aufweise. Sollte der BGH der Revision der Bundesanwaltschaft folgen, m\u00fcsste sich Andr\u00e9 E. erneut in M\u00fcnchen vor Gericht verantworten. Ihm drohte dann wom\u00f6glich eine deutlich h\u00f6here Strafe. All die Jahre an der Seite Andr\u00e9 E. lernte Zsch\u00e4pe, Mundlos und B\u00f6hnhardt im Fr\u00fchjahr 1998 kennen, kurz nachdem die drei Neonazis untergetaucht waren. Im Untergrund gr\u00fcndeten Zsch\u00e4pe, Mundlos und B\u00f6hnhardt den\u00bbNationalsozialistischen Untergrund\u00ab (NSU). In den Jahren 2000 bis 2007 ermordete der NSU acht M\u00e4nner t\u00fcrkischer, einen Mann griechischer Herkunft und eine Polizistin. Sie ver\u00fcbten zwei Bombenanschl\u00e4ge und 15 Raub\u00fcberf\u00e4lle und verletzten Dutzende Menschen. Andr\u00e9 E. blieb all die Jahre an der Seite von Zsch\u00e4pe, B\u00f6hnhardt und Mundlos. Er war es auch, den Zsch\u00e4pe anrief, als sich die beiden M\u00e4nner im November 2011 in einem Wohnmobil in Eisenach das Leben genommen hatten und Zsch\u00e4pe ihre gemeinsame Wohnung \u2013 ihre Terrorzentrale \u2013 in Zwickau in die Luft gejagt hatte. Konsequent geschwiegen Andr\u00e9 E. teilte ihre rechtsextreme Einstellung. Auf seinen Bauch hat er die Worte\u00bbDie Jew Die\u00ab \u2013\u00bbStirb, Jude, Stirb\u00ab \u2013 t\u00e4towiert. Andr\u00e9 E. war der einzige Angeklagte, der im NSU-Prozess konsequent schwieg. In seinem Pl\u00e4doyer im NSU-Prozess stellte Weingarten damals die Frage, ob Andr\u00e9 E. wom\u00f6glich das vierte NSU-Mitglied ist. Allein es fehlen die Beweise. Andr\u00e9 E. mietete f\u00fcr die NSU-Mitglieder in den Jahren 2000 und 2003 drei Wohnmobile an. Mundlos und B\u00f6hnhardt fuhren mit den Wohnmobilen nach Chemnitz und K\u00f6ln. In Chemnitz begingen sie Raub\u00fcberf\u00e4lle, in K\u00f6ln ver\u00fcbten sie einen Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgesch\u00e4ft in der K\u00f6lner Probsteigasse. Nach Ansicht des OLG M\u00fcnchen rechnete Andr\u00e9 E. weder im November 2000 noch im September 2003 mit der M\u00f6glichkeit, dass B\u00f6hnhardt und Mundlos das Wohnmobil dazu nutzten, Raub\u00fcberfalle zu begehen. Andr\u00e9 E. sei vielmehr davon ausgegangen, dass sie ihr Leben im Untergrund auf legale Weise finanzierten und die Wohnmobile f\u00fcr legale Zwecke verwendeten. Wie den Lebensunterhalt im Untergrund sichern? Gegen diese Annahme spr\u00e4chen schon die Monate November und Dezember, nicht eben \u00fcbliche Reisemonate, merkt Bundesanwalt Weingarten nun in Karlsruhe an. Und wie sich Andr\u00e9 E. vorgestellt haben soll, dass die drei \u00fcber legales Einkommen verf\u00fcgten, h\u00e4tten die Richter in M\u00fcnchen in ihrem Urteil auch nicht ausgef\u00fchrt. Andr\u00e9 E. habe vielmehr gewusst, dass die drei nach ihrem Untertauchen auf Unterst\u00fctzung aus der rechten Szene angewiesen waren, die alsbald versiegte. Andr\u00e9 E. m\u00fcsse daher durchaus auf die Idee gekommen sein, dass die drei Raub\u00fcberf\u00e4lle begehen. Wie sonst h\u00e4tten sie ihren Lebensunterhalt im Untergrund sichern sollen? Nach Ansicht des OLG-Senats soll Andr\u00e9 E. erst nach August 2006 auf den Gedanken gekommen sein, dass die drei Banken \u00fcberfielen. Denn damals habe sich der Kontakt von Andr\u00e9 E. zu den dreien intensiviert. H\u00e4tten sie sich zuvor ein- bis zweimal im Monat gesehen, h\u00e4tten sie sich nun laut NSU-Urteil zwei- bis dreimal im Monat gesehen. Bundesanwalt Weingarten kritisiert auch das. Es sei erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig, dass der Senat in M\u00fcnchen allein aufgrund eines einzigen zus\u00e4tzlichen Besuchs im Monat davon ausgehe, dass Andr\u00e9 E. auf einmal wesentlich mehr Erkenntnisse \u00fcber die Terroristen erlangt haben soll. Eine solche Erkl\u00e4rung fehle jedoch. Sprengstoff in der Garage Die Bundesanwaltschaft wendet sich auch gegen den Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord. Laut NSU-Urteil habe Andr\u00e9 E. nicht damit gerechnet, dass B\u00f6hnhardt und Mundlos ein weiteres Wohnmobil, das er f\u00fcr sie im Dezember 2000 mietete, dazu nutzen k\u00f6nnten, einen Spengstoffanschlag in der K\u00f6lner Probsteigasse zu ver\u00fcben. Die Bundesanwaltschaft \u00fcberzeugt das nicht. Andr\u00e9 E. habe gewusst, dass die drei 1998 \u2013 vor ihrer Flucht \u2013 Sprengstoff in einer Garage lagerten. Demnach waren sie offenkundig in der Lage, Sprengstoff zu beschaffen. Warum Andr\u00e9 E. es dann nicht f\u00fcr m\u00f6glich gehalten haben soll, dass sie auch im Untergrund an Sprengstoff kommen k\u00f6nnten, h\u00e4tten die Richter in M\u00fcnchen nicht begr\u00fcndet.\u00bbGeschmack der Ungerechtigkeit\u00ab Edith Lunnebach und Christina Clemm vertreten die Familie, die damals Opfer des Sprengstoffanschlags in der Probsteigasse wurde. Die Bombe war versteckt in einer Christstollendose. Sie detonierte, als die 19-j\u00e4hrige Tochter die Dose im Januar 2001 \u00f6ffnete. Die junge Frau wurde schwer verletzt. Gegen den Freispruch von Andr\u00e9 E. in dieser Sache haben sie keine Revision eingelegt. An der Verhandlung nehmen die Anw\u00e4ltinnen der Familie dennoch teil. \u00bbDer Anschlag auf unsere Mandanten ist im Januar 21 Jahre her\u00ab, sagt Lunnebach vor dem BGH.\u00bbUnsere Mandanten haben gelernt, damit zu leben. Dies ist einer der Gr\u00fcnde, warum wir keine eigenst\u00e4ndige Revision eingelegt haben. \u00ab Die Vorstellung, dass Andr\u00e9 E. damals gedacht haben soll, die NSU-Mitglieder w\u00fcrden das Wohnmobil f\u00fcr harmloses Freizeitvergn\u00fcgen nutzen, nennt sie\u00bblebensfremd\u00ab.\u00bbF\u00fcr unsere Mandanten bleibt der schale Geschmack der Ungerechtigkeit. \u00ab Andr\u00e9 E. half Zsch\u00e4pe nach Feststellungen des OLG-Senats im Januar 2007 erneut. Er gab ihr den Personalausweis seiner Frau und log f\u00fcr sie bei der Polizei. Es ging damals um einen Wasserschaden und einen Diebstahl in einer Nachbarwohnung. Zsch\u00e4pe wurde von der Polizei als Zeugin vernommen. Sie gab sich als Ehefrau von Andr\u00e9 E. aus, er begleitete sie. Nach Ansicht des OLG habe Andr\u00e9 E. auch bei dieser Aktion nicht gewusst, dass er mit seiner L\u00fcge einem Terror-Trio half. Erst nach dieser L\u00fcge bei der Polizei soll er Zsch\u00e4pe, Mundlos und B\u00f6hnhardt gefragt haben, warum sie eigentlich immer noch im Untergrund leben. Erst nach neun Jahren an ihrer Seite sollen sie ihm daraufhin von der Existenz des NSU berichtet haben. Deswegen wertete das Gericht in M\u00fcnchen Andr\u00e9 E.s weitere Hilfe als Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung. Andr\u00e9 E. beschaffte Zsch\u00e4pe und B\u00f6hnhardt in den Jahren 2009,2010 und 2011 Bahncards. Nach \u00dcberzeugung des OLG M\u00fcnchen h\u00e4tten Zsch\u00e4pe und B\u00f6hnhardt sie als\u00bbBehelfsausweise\u00ab nutzen k\u00f6nnen, um weiterhin unerkannt im Untergrund leben und morden zu k\u00f6nnen. Gegen diese Verurteilung wendet sich die Revision der Verteidigung. Eine Bahncard sei lediglich eine\u00bbRabattkarte\u00ab und tauge gar nicht als Identit\u00e4tsnachweis, sagt Anwalt Herbert Hedrich, der Andr\u00e9 E. gemeinsam mit seinem Anwaltskollegen Oliver Freitag vertritt. Eine Bahncard sei daher ein untaugliches Mittel, um eine terroristische Vereinigung zu unterst\u00fctzen. Der BGH will seine Entscheidung am 15. Dezember verk\u00fcnden.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was wusste Andr\u00e9 E. wann \u00fcber die Taten des \u00bbNationalsozialistischen Untergrunds\u00ab? Vor dem Bundesgerichtshof fordern die Bundesanw\u00e4lte eine h\u00e4rtere Strafe f\u00fcr den Helfer des Trios. 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