<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":2062069,"date":"2021-12-21T23:13:00","date_gmt":"2021-12-21T21:13:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=2062069"},"modified":"2021-12-22T00:08:19","modified_gmt":"2021-12-21T22:08:19","slug":"wegen-omikron-bald-auch-strengere-corona-regeln-fur-geimpfte","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2021\/12\/wegen-omikron-bald-auch-strengere-corona-regeln-fur-geimpfte\/","title":{"rendered":"Wegen Omikron: Bald auch strengere Corona-Regeln f\u00fcr Geimpfte"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Angesichts der sich abzeichnenden f\u00fcnften Welle in der Corona-Pandemie haben sich die Bundesregierung und die Bundesl\u00e4nder auf versch\u00e4rfte Regeln geeinigt. Diese sollen in den L\u00e4ndern sp\u00e4testens ab dem 28. Dezember gelten &#8211; also erst nach Weihnachten.<\/b><br \/>\nHeute haben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der L\u00e4nder \u00fcber das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. &#8222;Wir d\u00fcrfen nicht die Augen verschlie\u00dfen vor der drohenden f\u00fcnften Welle&#8220;, sagte Scholz im Anschluss. &#8222;Die Omikron-Variante wird die Infektionszahlen massiv ansteigen lassen.&#8220; Folgende Beschl\u00fcsse gab Scholz bekannt, die in den Bundesl\u00e4ndern sp\u00e4testens ab dem 28. Dezember 2021 gelten sollen: In Hamburg gelten die Kontaktbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Geimpfte und Genesene bereits ab dem 24. Dezember &#8211; also auch an den Weihnachtstagen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern greift die Regelung f\u00fcr private Treffen schon an Heiligabend. Hingegen will Niedersachsen die Regelung erst nach den Weihnachtstagen \u00fcbernehmen &#8211; ab Heiligabend gilt in dem Bundesland ohnehin eine &#8222;Weihnachtsruhe&#8220;, bei der Treffen in Innenr\u00e4umen mit bis zu 25 Geimpften und Genesenen erlaubt sind. Auch Schleswig-Holstein will erst nach Weihnachten die Corona-Regeln im Land versch\u00e4rfen. In Niedersachsen gilt im Zuge der &#8222;Weihnachtsruhe&#8220;, dass Clubs und Discos bereits ab dem 24. Dezember schlie\u00dfen m\u00fcssen. Auch Hamburg f\u00fchrt schon zu Heiligabend ein Verbot von Tanzveranstaltungen ein. Das n\u00e4chste Bund-L\u00e4nder-Treffen zur Corona-Pandemie soll am 7. Januar 2022 stattfinden. Alle bisherigen Regelungen, die bereits verk\u00fcndet worden waren, gelten weiter. Nach den Gespr\u00e4chen und Beschl\u00fcssen von Bundesregierung und Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz vom 2. und 9. Dezember 2021 greift im Einzelhandel k\u00fcnftig bundesweit die 2G-Regel, ausgenommen sind nur Superm\u00e4rkte und andere L\u00e4den des t\u00e4glichen Bedarfs. Dasselbe gilt f\u00fcr Restaurants sowie bei Kultur- und Freizeit-Veranstaltungen &#8211; Zugang haben also nur noch Geimpfte oder Genesene. Erg\u00e4nzend kann auch ein Test gefordert werden (2G-Plus-Regel). In Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht L\u00fcneburg die 2G-Regel im Einzelhandel mittlerweile wieder. Die Ma\u00dfnahme sei zur weiteren Eind\u00e4mmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Die Landesregierung beschloss daraufhin eine FFP2-Maskenpflicht f\u00fcr den Einzelhandel &#8211; g\u00fcltig ab 21. Dezember. Sobald Ungeimpfte beteiligt sind, darf sich bundesweit nur ein Haushalt mit h\u00f6chstens zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts privat treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgez\u00e4hlt. Ehegatten sowie die Lebenspartnerinnen und -partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dabei als ein Haushalt &#8211; auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Auch nicht betroffen von der neuen Regelung sind private Zusammentreffen, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen. Ist die Sieben-Tage-Inzidenz von 350 in einem Landkreis \u00fcberschritten, gilt dort: Bei gro\u00dfen Privat-Veranstaltungen greift die 2G-Regel, in Innenr\u00e4umen d\u00fcrfen sich dann bis zu 50 Menschen treffen, drau\u00dfen 200. F\u00fcr Geimpfte mit Auffrischimpfungsimpfung sollen zus\u00e4tzliche Testpflichten bei Corona-Zugangsregeln weitgehend wegfallen &#8211; vorerst bis zu einer \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme nach sp\u00e4testens zwei Monaten. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und L\u00e4ndern am 14. Dezember verst\u00e4ndigt. Aber: Beim Zutritt zu medizinischen und Pflege-Einrichtungen sollen doch Tests durchgef\u00fchrt werden. Gro\u00dfveranstaltungen unter freiem Himmel &#8211; dazu geh\u00f6ren auch Spiele in Fu\u00dfballstadien &#8211; d\u00fcrfen zu maximal 50 Prozent ausgelastet werden, mit h\u00f6chstens 15.000 Zuschauern; in geschlossenen R\u00e4umen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5.000 Zuschauer &#8211; auch hier sind 2G und Maskenpflicht vorgeschrieben. Innenr\u00e4ume von Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis. F\u00fcr Restaurants sollen regional zeitlich befristete Schlie\u00dfungen durch eine \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes wieder m\u00f6glich gemacht werden. Das gilt auch f\u00fcr etwaige Alkoholverkaufs-Verbote oder Einschr\u00e4nkungen bei Hotel-\u00dcbernachtungen. Wie im Vorjahr wird der Verkauf von B\u00f6llern und Feuerwerk zu Silvester verboten. An publikumstr\u00e4chtigen Pl\u00e4tzen soll es Feuerwerks- und Versammlungsverbote geben. Beschlossen wurde auch eine bundesweite Maskenpflicht in Schulen f\u00fcr alle Klassenstufen. Ob Masken auch am Platz getragen werden m\u00fcssen, bleibt offen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich wie seine Vorg\u00e4ngerin Angela Merkel (CDU) f\u00fcr eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Bis zum Jahresende solle der Ethikrat seine Einsch\u00e4tzung dazu abgeben, danach k\u00f6nnte der Bundestag zu Beginn des kommenden Jahres \u00fcber ein entsprechendes Gesetz debattieren und abstimmen. Voraussichtlich im Februar oder M\u00e4rz 2022 k\u00f6nnte eine Impfpflicht in Kraft treten. Noch keine Entscheidung gibt es \u00fcber das &#8222;Ablaufdatum&#8220; des Geimpften-Status. Bis zum Jahresende soll gekl\u00e4rt werden, wie lange nach der vollst\u00e4ndigen Impfung Menschen in Deutschland als geimpft gelten. Auf EU-Ebene werde \u00fcber einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert. Am 30. November 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht fr\u00fchere Corona-Schutzma\u00dfnahmen im Rahmen der im April beschlossenen &#8222;Bundesnotbremse&#8220; bewertet, die im Juni 2021 ausgelaufen ist. Demnach waren sowohl Schulschlie\u00dfungen als auch Ausgangs- und Kontaktbeschr\u00e4nkungen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angesichts der sich abzeichnenden f\u00fcnften Welle in der Corona-Pandemie haben sich die Bundesregierung und die Bundesl\u00e4nder auf versch\u00e4rfte Regeln geeinigt. Diese sollen in den L\u00e4ndern sp\u00e4testens ab dem 28. 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