<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-united-states-mix-in-english-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-united-states-mix-in-english-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":2062708,"date":"2021-12-22T17:38:00","date_gmt":"2021-12-22T15:38:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=2062708"},"modified":"2021-12-22T18:15:19","modified_gmt":"2021-12-22T16:15:19","slug":"brandenburg-pflegekraft-zu-15-jahren-haft-wegen-mordes-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2021\/12\/brandenburg-pflegekraft-zu-15-jahren-haft-wegen-mordes-verurteilt\/","title":{"rendered":"Brandenburg: Pflegekraft zu 15 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>In einem Wohnheim t\u00f6tet eine Pflegekraft vier behinderte Menschen.<\/b><br \/>\nPotsdam (dpa) &#8211; Die 52-J\u00e4hrige habe abgewartet, bis die Kollegin auf der Station einen anderen Patienten versorgt habe, &#8222;um unbemerkt Ihren gewaltsamen Plan umzusetzen&#8220;. So schildert der Vorsitzende Richter Theodor Horstk\u00f6tter das Geschehen in dem Potsdamer Behindertenwohnheim am Abend des 28. April dieses Jahres. Die Pflegekraft habe dann vier Morde an wehrlosen Bewohnern ver\u00fcbt, die heimt\u00fcckisch gewesen seien. Wegen der Morde sowie mehrfacher versuchter Morde und Misshandlung von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Potsdam die 52-J\u00e4hrige am Mittwoch zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Verminderte Schuldf\u00e4higkeit Daneben ordnete das Gericht die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung und hatte die Taten demnach im Zustand erheblich verminderter Schuldf\u00e4higkeit begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche die vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und t\u00f6dlich verletzt hatte. Alle Opfer seien in ihren Betten verblutet. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollst\u00e4ndig und eines halbseitig gel\u00e4hmt. Eine 43-j\u00e4hrige Bewohnerin \u00fcberlebte den Angriff nach einer Notoperation. Ein &#8222;gl\u00fccklicher Umstand&#8220;, so der Richter, dass die Angeklagte ihr nicht die Halsschlagader durchtrennte. An dem Tatabend habe &#8222;pflegerische Routine&#8220; auf der Station geherrscht, so der Richter. Die Angeklagte, die viele Jahre in der Einrichtung des diakonischen Tr\u00e4gers Oberlinhaus gearbeitet hatte, w\u00e4hlte den Sp\u00e4tdienst, wie so h\u00e4ufig, da dieser weniger hektisch sei. &#8222;Das kam ihr entgegen&#8220;, sagte Horstk\u00f6tter. Gegen 16.00 Uhr habe sie das Abendbrot f\u00fcr die Bewohner zubereitet, gegen 18.30 Uhr eine Raucherpause auf der Dachterrasse gemacht. Nichts sei auff\u00e4llig gewesen. Doch, so der Richter zu der Angeklagten: &#8222;An diesem Tag scheint die Arbeitslast Sie zu erdr\u00fccken&#8220;. Die &#8222;enorme innere Wut&#8220;, die 52-J\u00e4hrige seit Langem in sich getragen habe, sei aus ihr herausgebrochen. Erst habe sie versucht, einen Bewohner zu erw\u00fcrgen und eine Bewohnerin zu erdrosseln, schilderte Horstk\u00f6tter den Ablauf der Tat. Als dies nicht klappte, habe sie ihr mitgebrachtes Messer geholt. Ein scharfes Keramikmesser, das sie eigentlich zur Selbstverteidigung mit sich gef\u00fchrt habe, da es auf dem Parkplatz nahe der Einrichtung immer so dunkel sei. Gegen 20.15 Uhr ist dann alles vorbei. Die Angeklagte sei nach Hause gefahren und habe ihrem Mann von der Tat erz\u00e4hlt. Der rief die Polizei. Die Angeklagte h\u00e4tte wegen ihres psychischen Zustandes dringend \u00e4rztliche Hilfe bedurft, sagte Horstk\u00f6tter &#8211; auch am 28. April. W\u00e4re die 52-J\u00e4hrige an diesem Tag &#8211; wie es richtig gewesen w\u00e4re &#8211; zum Arzt gegangen, k\u00f6nnten die Opfer noch leben und w\u00e4ren nicht &#8222;auf so grausame Weise ums Leben gekommen&#8220;. Horstk\u00f6tter sprach davon, dass die Tat eine &#8222;brutale und wirklich extreme Gewalt gegen f\u00fcnf Menschen&#8220;, gewesen sei. Die Opfer seien die schw\u00e4chsten und hilflosesten Menschen gewesen. Eine &#8222;emotional instabile Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung&#8220; hatte die Gerichtspsychiaterin Cornelia Mikolaiczyk bei der Angeklagten festgestellt. Ihrem Gutachten folgte das Gericht. Aus Sicht der Strafkammer k\u00f6nne sich die Angeklagte in besonderen Belastungsmomenten nicht angemessen entlasten. Unter Druck komme es zu Impulsen, die in Gewalt ausarteten. Auch in Zukunft sei mit solchen Gewalttaten zu rechnen. Im Prozess hatte die Gutachterin von Gewaltfantasien berichtet, die Angeklagte immer wieder gehabt habe &#8211; gegen\u00fcber ihrem behinderten Sohn, gegen\u00fcber ihrer Mutter, vor der sie Angst hatte &#8211; und gegen\u00fcber den Bewohnern und Bewohnerinnen der Einrichtung. Medikamente hatten sie davon abgehalten &#8211; bis zum Abend des 28. April. Hohe Arbeitsbelastung Es sei schwer erkl\u00e4rlich, wie die Angeklagte, ein Mensch, der viele Jahre mit Hingabe gepflegt habe, in der Lage sei zu dieser Tat, so Horstk\u00f6tter. Die Angeklagte wurde von Kollegen als m\u00fctterlich, liebevoll und pflichtbewusst beschrieben, die den Bewohnern auch &#8222;ein L\u00e4chen aufs Gesicht&#8220; zauberte. Ein Impuls f\u00fcr die Tat, so der Richter, sei auch von der hohen Arbeitsbelastung gesetzt worden, die auch Kollegen im Prozess schilderten. Horstk\u00f6tter sprach von &#8222;Angst vor den Zweier-Diensten&#8220; auf der Station mit zehn schwerst behinderten Bewohnern. Durch die Aufarbeitung der Tat sei das Oberlinhaus nun zu einer besseren personellen Ausstattung gekommen. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Pl\u00e4doyer der Staatsanwaltschaft, die auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot pl\u00e4diert hatte. Aus Sicht des Gerichtes sei die Unterbringung in der Klinik jedoch ausreichend, die auch Anklage und Verteidigung \u00fcbereinstimmend beantragt hatten. Verteidiger Henry Timm \u00fcberlegt nach eigenen Worten, gegen das Urteil Revision einzulegen. Seine Mandantin sei &#8222;ersch\u00fcttert&#8220; \u00fcber das Urteil, sagte er.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Wohnheim t\u00f6tet eine Pflegekraft vier behinderte Menschen. Potsdam (dpa) &#8211; Die 52-J\u00e4hrige habe abgewartet, bis die Kollegin auf der Station einen anderen Patienten versorgt habe, &#8222;um unbemerkt Ihren gewaltsamen Plan umzusetzen&#8220;. So schildert der Vorsitzende Richter Theodor Horstk\u00f6tter das Geschehen in dem Potsdamer Behindertenwohnheim am Abend des 28. April dieses Jahres. 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