<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":448866,"date":"2017-02-10T14:31:00","date_gmt":"2017-02-10T12:31:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=448866"},"modified":"2017-02-10T18:27:31","modified_gmt":"2017-02-10T16:27:31","slug":"medien-bohmermann-gedicht-grosteils-verboten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2017\/02\/medien-bohmermann-gedicht-grosteils-verboten\/","title":{"rendered":"Medien: B\u00f6hmermann-Gedicht gro\u00dfteils verboten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Hamburg (dpa) &#8211; Der Rechtsstreit um das Gedicht &#8218;Schm\u00e4hkritik&#8216; des TV-Moderators Jan B\u00f6hmermann (35) geht wohl in eine weitere Runde. Das Hamburger Landgericht<\/b> <br \/>Hamburg (dpa) &#8211; Der Rechtsstreit um das Gedicht &#8222;Schm\u00e4hkritik&#8220; des TV-Moderators Jan B\u00f6hmermann (35) geht wohl in eine weitere Runde. Das Hamburger Landgericht gab einer Klage des t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten Recep Tayyip Erdogan (62) teilweise statt. <br \/>B\u00f6hmermanns Anwalt Christian Schertz k\u00fcndigte allerdings umgehend Berufung an. Das Gericht verbot dem Satiriker erneut, &#8222;ehrverletzende&#8220; Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen. Sein Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger sprach dennoch von einem Sieg des Rechtsstaats. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. <br \/>Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer, Simone K\u00e4fer, machte deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und den Pers\u00f6nlichkeitsrechten Erdogans auf der anderen Seite habe abw\u00e4gen m\u00fcssen. Der TV-Moderator und Satiriker hatte die Verse am 31. M\u00e4rz 2016 in seiner Sendung &#8222;Neo Magazin Royale&#8220; (ZDFneo) vorgetragen und darin das t\u00fcrkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. <br \/>Zuvor hatte B\u00f6hmermann allerdings ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, anders als Satire sei solch ein &#8222;Schm\u00e4hgedicht&#8220; in Deutschland nicht zul\u00e4ssig. Er habe damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schm\u00e4hkritik zeigen wollen. <br \/>Das Gericht hielt B\u00f6hmermann die Meinungs- und Kunstfreiheit des Grundgesetzes zwar zugute &#8211; und &#8222;dass der Fernsehbeitrag Satire ist&#8220;. Die Kunstfreiheit sei aber nicht schrankenlos, erg\u00e4nzte die Kammer. Eine durch Kunstfreiheit gesch\u00fctzte Satire k\u00f6nne das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Betroffenen so in seinem Kernbereich ber\u00fchren, dass sie zu untersagen sei. <br \/>Die Richterin f\u00fchrte aus, dass gerade der Kl\u00e4ger als Staatsoberhaupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen m\u00fcsse &#8211; &#8222;da die Meinungsfreiheit aus dem besonderen Bed\u00fcrfnis der Machtkritik erwachsen ist&#8220;. Er m\u00fcsse aber Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, insbesondere nicht die mit sexueller Komponente in B\u00f6hmermanns Gedicht. Es w\u00fcrden dar\u00fcber hinaus nicht nur gegen\u00fcber T\u00fcrken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriffen. Erdogan werde au\u00dferdem noch unterhalb eines Schweins stehend beschrieben, erg\u00e4nzte die Richterin. F\u00fcr einen Moslem sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend. <br \/>Nach Einsch\u00e4tzung des Gerichts bleibt das Gedicht auch ohne die untersagten Passagen mit der damals von B\u00f6hmermann in der Sendung vorgenommenen Einbettung verst\u00e4ndlich. Die verbleibenden Verse setzten sich kritisch mit dem t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten auseinander. Die Rechtsprechung habe lediglich in Ausnahmef\u00e4llen ein Gesamtwerk untersagt, erl\u00e4uterte die Richterin. Die Kammer habe daher auch f\u00fcr das B\u00f6hmermann-Gedicht eine Aufsplittung der Verse vorgenommen. H\u00e4tte sie dieses nicht getan, h\u00e4tte das komplette Gedicht untersagt werden m\u00fcssen, erl\u00e4uterte die Richterin. <br \/>Bei einer Berufung muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit der &#8222;Schm\u00e4hkritik&#8220; befassen. B\u00f6hmermanns Anwalt Christian Schertz k\u00fcndigte am Freitag an, in die n\u00e4chste Instanz zu gehen. Das Landgericht habe erneut die Kunstfreiheit, insbesondere die Einbettung des Gedichts in den Gesamtkontext, nicht hinreichend ber\u00fccksichtigt, kritisierte Schertz. Er hatte bereits zuvor angek\u00fcndigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. <br \/>Erdogan-Anwalt von Sprenger hob hervor, dass das Gericht &#8222;unabh\u00e4ngig von der Person und Beliebtheit des Kl\u00e4gers&#8220; entschieden und sich gegen einen Shitstorm gestellt habe. &#8222;Ich bin mit der Entscheidung sehr zufrieden, vor allem mit der Begr\u00fcndung&#8220;, sagte von Sprenger. &#8222;Man hat unter dem Deckm\u00e4ntelchen der Kunstfreiheit versucht, die Menschenw\u00fcrde des Kl\u00e4gers zu verletzen. Diese ist nach dem Grundgesetz unantastbar. &#8220; <br \/>Zu dem nur teilweisen Verbot des Gedichts sagte der Anwalt: &#8222;Mit dem Gerippe, das \u00fcbrig bleibt, k\u00f6nnte Herr B\u00f6hmermann nichts anfangen. &#8220; Ob er dennoch Rechtsmittel einlege, h\u00e4nge von seinem Mandanten &#8211; Erdogan &#8211; ab. M\u00f6glicherweise werde er von der M\u00f6glichkeit der Anschlussberufung Gebrauch machen, falls B\u00f6hmermann die n\u00e4chste Instanz anrufen sollte. Dann w\u00fcrde es erneut darum gehen, ein Gesamtverbot zu erreichen. <br \/>Die Direktorin des Grimme-Instituts, Frauke Gerlach, kritisierte die Entscheidung des Hamburger Landgerichts: &#8222;Das Gericht dr\u00fcckt sich um eine Gesamtbewertung des Falls und nimmt nach meiner Auffassung das Gedicht unzul\u00e4ssigerweise auseinander&#8220;, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Man versuche, zul\u00e4ssige von unzul\u00e4ssigen Teilen zu trennen. &#8222;So kann man Satire aber nicht beurteilen&#8220;, sagte Gerlach. &#8222;Man darf den Gesamtkontext nicht au\u00dfer Acht lassen, alles andere ist h\u00f6chst bedenklich. &#8220; <br \/>Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach von einem &#8222;absolut unbefriedigenden Urteil&#8220; des Landgerichts. Es bedeute eine Einschr\u00e4nkung der Satirefreiheit, teilte der DJV-Bundesvorsitzende, Frank \u00dcberall, mit. F\u00fcr ihn sei es unverst\u00e4ndlich, &#8222;dass nur in Hamburg die Justiz Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Ehrpusseligkeit des t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten habe&#8220;. <br \/>Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen, wonach der Moderator auch die jetzt untersagten Passagen der &#8222;Schm\u00e4hkritik&#8220; nicht wiederholen durfte. Schon damals bezeichnete das Gericht diese Verse als schm\u00e4hend und ehrverletzend.<\/p>\n<div id=\"td_post_ranks\" class=\"td-post-comments\" style=\"vertical-align: middle;\">\n<div style=\"float: left;\">Similarity rank: 2.2<\/div>\n<\/div>\n<p><script>\njQuery(function() {\nvar mainContentMetaInfo = '.td-post-header .meta-info';\nvar tdPostRanks = '#td_post_ranks';\nif (jQuery(tdPostRanks).length) {\n    var tdPostRanksHtml = jQuery(tdPostRanks).get(0).outerHTML;\n    if (typeof tdPostRanksHtml != 'undefined') {\n        jQuery(tdPostRanks).remove();\n        jQuery(mainContentMetaInfo).append(tdPostRanksHtml);\n    }\n}\n});\n<\/script><span>\u00a9 Source: <a href=\"http:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/panorama\/id_80324624\/medien-boehmermann-gedicht-grossteils-verboten.html\" target=\"_blank\">http:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/panorama\/id_80324624\/medien-boehmermann-gedicht-grossteils-verboten.html<\/a><br \/>\nAll rights are reserved and belongs to a source media.<\/span><\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").remove();});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hamburg (dpa) &#8211; Der Rechtsstreit um das Gedicht &#8218;Schm\u00e4hkritik&#8216; des TV-Moderators Jan B\u00f6hmermann (35) geht wohl in eine weitere Runde. 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