<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":625632,"date":"2017-07-27T22:02:00","date_gmt":"2017-07-27T20:02:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=625632"},"modified":"2017-07-27T23:07:10","modified_gmt":"2017-07-27T21:07:10","slug":"ruckrufe-der-autohersteller-nach-abgas-skandal-was-diesel-fahrer-jetzt-wissen-mussen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2017\/07\/ruckrufe-der-autohersteller-nach-abgas-skandal-was-diesel-fahrer-jetzt-wissen-mussen\/","title":{"rendered":"R\u00fcckrufe der Autohersteller nach Abgas-Skandal: Was Diesel-Fahrer jetzt wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>VW muss das Emissionsverhalten bei Millionen Diesel-Pkw etwa per Software-Update verbessern. Doch nicht alle betroffenen Besitzer wollen mitmachen, weil sie Nachteile f\u00fcrchten. Was Nachr\u00fcst-Verweigerer nun wissen m\u00fcssen.<\/b><br \/>\nIm Zuge des Diesel-R\u00fcckrufs beim Volkswagen-Konzern m\u00fcssen seit Ende Januar 2016 rund 2,6 Millionen Autos in Wellen zur Umr\u00fcstung in die Werkst\u00e4tten. Insgesamt will der Konzern vier Millionen Fahrzeuge nachr\u00fcsten. Daf\u00fcr hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jeweils eine 18-monatige Frist gesetzt.<br \/>Die beginnt an dem Tag, an dem das Update f\u00fcr das jeweilige Fahrzeugmodell zur Verf\u00fcgung stand. Sie l\u00e4uft nun beim ersten zur Umr\u00fcstung vorgesehen Modell VW Amarok ab. Bei Porsche hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt einen Pflichtr\u00fcckruf f\u00fcr 22.000 Fahrzeuge vom Typ Cayenne 3 Liter TDI angek\u00fcndigt.<br \/>Was aber passiert, wenn Halter R\u00fcckruf-Fristen nicht einhalten? Markus Sch\u00e4pe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, beantwortet die wichtigsten Fragen: <br \/>Ja. Denn die \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Zulassungsstellen k\u00f6nnen den Betrieb von nicht nachger\u00fcsteten Autos verbieten und sie de facto stillegen.<br \/>Das kostet den Halter zudem rund 50 Euro an Geb\u00fchren. &#8222;Nimmt ein Halter nicht an der R\u00fcckrufaktion teil, wird er durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachr\u00fcstung aufgefordert&#8220;, erkl\u00e4rt Markus Sch\u00e4pe.<br \/>Weigert er sich dann immer noch, werden diese F\u00e4lle an die \u00f6rtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. &#8222;Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anh\u00f6ren.&#8220;<br \/>L\u00e4sst der Halter dann immer noch nicht umr\u00fcsten, werde die Beh\u00f6rde eine sogenannte Betriebsuntersagung erlassen &#8211; also die Stilllegung. Dagegen k\u00f6nne der Betroffene allerdings mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage vorgehen. Das Verwaltungsgericht kl\u00e4rt dann, ob die Ma\u00dfnahmen rechtm\u00e4\u00dfig gewesen sind.<br \/>&#8222;Die Angst vor technischen Problemen oder einem erheblichen Mehrverbrauch spielen sicher eine Rolle&#8220;, sagt Sch\u00e4pe. Zum Teil werde die Nachr\u00fcstung auch deshalb verweigert, weil die Sorge besteht, dass damit m\u00f6glicherweise etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche verloren gehen. <br \/>&#8222;Unserer Auffassung nach ist dies nicht der Fall&#8220;, sagt Sch\u00e4pe. Denn der Anspruch gegen den Hersteller stelle auf den Neukaufzeitpunkt ab, gerade wenn argumentiert werde, damals zu viel f\u00fcr ein manipuliertes Auto gezahlt zu haben. <br \/>&#8222;Wenn auf R\u00fcckgabe des Kfz an den Hersteller geklagt wird, ist eine nun erfolgende Nachr\u00fcstung unbeachtlich.&#8220;<br \/>Bei nicht erfolgten R\u00fcckrufma\u00dfnahmen droht schlimmstenfalls die kostenpflichtige Stilllegung des Autos.<br \/>&#8222;Es gibt zwar noch keine Entscheidung der Gerichte, doch um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Verk\u00e4ufer von sich aus einen entsprechenden Hinweis im Kaufvertrag aufnehmen&#8220;, r\u00e4t der ADAC-Jurist.<br \/>Man k\u00f6nnte zum Beispiel in den Vertrag schreiben: &#8222;Kfz vom VW-R\u00fcckruf betroffen, Nachr\u00fcstung nicht durchgef\u00fchrt&#8220;.<br \/>&#8222;Grunds\u00e4tzlich ist einem Betroffenen zu empfehlen, sich bei Problemen mit dem Hersteller beziehungsweise einer Vertragswerkstatt in Verbindung zu setzen&#8220;, sagt Sch\u00e4pe. VW habe seine H\u00e4ndler verpflichtet, solchen Beschwerden nachzugehen und diese weiter zu melden. <br \/>&#8222;Teilweise kann softwareseitig nachjustiert werden&#8220;, so der Experte weiter. Bei technischen Defekten zeige sich VW in den meisten F\u00e4llen kulant.<br \/>Nein. Kulanz ist eine freiwillige Leistung. F\u00fcr rechtliche Anspr\u00fcche gegen die Werkstatt respektive den Hersteller muss der Autofahrer einen erh\u00f6hten Verbrauch oder den Verlust von Leistung nachweisen.<br \/>&#8222;Soweit keine Labormessungen vor der Nachr\u00fcstung erfolgt sind, wird das aber schwer&#8220;, sagt Sch\u00e4pe. Gleiches gelte bei technischen Defekten. Denn einige Autos k\u00f6nnten ja durchaus schon \u00e4lter sein und entsprechende Laufleistungen aufweisen. &#8222;Da sind Alternativursachen f\u00fcr einen Defekt nicht auszuschlie\u00dfen.&#8220;<br \/>Der ADAC hat Leistungswerte vor und nach den R\u00fcckrufma\u00dfnahmen untersucht. Relevante Anstiege von Spritverbrauch oder Verlust von Leistung haben zumindest diese Tests nicht ergeben. Doch \u00fcber etwaige Langzeitfolgen ist noch nichts bekannt.<br \/>&#8222;Weil diese Unsicherheit f\u00fcr die betroffenen Kunden inakzeptabel ist, fordert der ADAC, dass VW entsprechend rechtsverbindliche Zusagen bez\u00fcglich Verbrauch, Leistung und Teilereparatur macht&#8220;, sagt Sch\u00e4pe. Das Ank\u00fcndigen einer kulanten Pr\u00fcfung allein reiche f\u00fcr eine vertrauensbildende Ma\u00dfnahme nicht aus.<\/p>\n<div id=\"td_post_ranks_tmp\" class=\"td-post-comments\" style=\"vertical-align: middle;display:none;\">\n<div style=\"float: left;\">Similarity rank: 2.2<\/div>\n<\/div>\n<p><script>\n\/*jQuery(function() {\nvar mainContentMetaInfo = '.td-post-header .meta-info';\nvar tdPostRanks = '#td_post_ranks';\nif (jQuery(tdPostRanks).length) {\n    var tdPostRanksHtml = jQuery(tdPostRanks).get(0).outerHTML;\n    if (typeof tdPostRanksHtml != 'undefined') {\n        jQuery(tdPostRanks).remove();\n        jQuery(mainContentMetaInfo).append(tdPostRanksHtml);\n    }\n}\n});*\/\n<\/script><span>\u00a9 Source: <a href=\"http:\/\/www.rp-online.de\/leben\/auto\/ratgeber\/rueckrufe-der-autohersteller-nach-abgas-skandal-was-diesel-fahrer-jetzt-wissen-muessen-aid-1.6975048\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.rp-online.de\/leben\/auto\/ratgeber\/rueckrufe-der-autohersteller-nach-abgas-skandal-was-diesel-fahrer-jetzt-wissen-muessen-aid-1.6975048<\/a><br \/>\nAll rights are reserved and belongs to a source media.<\/span><\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").remove();});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VW muss das Emissionsverhalten bei Millionen Diesel-Pkw etwa per Software-Update verbessern. 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