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Brexit: Nicht ohne mein Parlament

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NewsHubAls die Richter am Dienstagmorgen den Gerichtssaal 1 des Obersten Gerichts in London betreten, steht der britische Politikbetrieb für einige Augenblicke still. Es geht um die wichtigste verfassungsrechtliche Frage seit Jahrzehnten: Darf die Regierung von Theresa May den EU-Austritt alleine und ohne Zustimmung des Parlaments in Gang setzen?
Richter David Neuberger, der Präsident des Obersten Gerichts, fasst sich kurz. Er bestätigt zwar, dass es der Regierung zustehe, internationale Verträge zu schließen und zu ändern. Doch der EU-Austritt werde sich auch auf die Rechte der Menschen in Großbritannien auswirken. Dann folgt der entscheidende Satz: “Das Oberste Gericht entscheidet heute mit einer Mehrheit von acht zu drei, dass die Regierung Artikel 50 (des EU-Vertrages) nicht aktivieren kann ohne ein Parlamentsgesetz , das sie dazu befugt, das zu tun. Die Regierung darf also nicht wie geplant den Brexit bis Ende März bei den EU-Partnern beantragen, ohne vorher die Zustimmung der Abgeordneten einzuholen.
In einem weiteren Punkt gibt das Gericht der Regierung recht: Sie muss die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland nicht konsultieren, um den Brexit -Prozess in Gang zu setzen. Da vor allem die schottische Landesregierung den Brexit vehement ablehnt, hätte das die Austrittspläne der Regierung unter Umständen gefährden können.

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