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Bundestagswahl 2017: Wenn Flüchtlinge wählen würden

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Ohne Staatsbürgerschaft haben sie kein Stimmrecht. Eine politische Meinung haben sie dennoch.
Am Sonntag sind Millionen Bürger aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Aber nicht jeder, der in Deutschland lebt, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik hat. Flüchtlinge gehören nicht dazu. Aber wenn sie dürften: Wen würden sie wählen?
Viele Flüchtlinge haben tatsächlich eine Vorliebe für „Merkels Partei“, wie sie die CDU nennen. Angela Merkel kannten sie, noch bevor sie irgendetwas anderes über Deutschland wussten. Die Kanzlerin hat ihnen geholfen, nach Deutschland zu kommen. Bis heute sind sie ihr dafür dankbar. „Merkel hat uns aufgenommen und geholfen. Die Politiker in den arabischen Ländern haben das nie getan“, sagt etwa Hashem Kalefa aus Libyen. Er würde die CDU wählen, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde. Er weiß zurzeit nicht, ob er mit seinem Kind bleiben darf oder nicht. Er weiß nur, dass er seine Frau und Tochter, die noch in Libyen sind, nicht nachholen darf. Dankbar ist er dennoch.
Andere sind kritischer. Sie sind enttäuscht, weil sie nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht mehr vorankommen. Das Versprechen der „Willkommenskultur“ hatte sie angezogen. Jetzt erweist es sich als leer. „Wir stecken fest in Deutschland“, sagt etwa der irakische Künstler Akil, der seit drei Jahren in Leipzig lebt. Er fragt sich, warum Merkel die „Tür“ geöffnet habe, wenn doch nicht alle das Aufenthaltsrecht und die Chance auf einen Neuanfang bekämen.

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