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Kabinett berät über Verfassungsklage gegen Ehe für alle

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Nach mehr als fünf Monaten Ehe für alle in Deutschland berät das bayerische Kabinett heute über eine Verfassungsklage gegen die Gleichstellung homosexueller
Nach mehr als fünf Monaten Ehe für alle in Deutschland berät das bayerische Kabinett heute über eine Verfassungsklage gegen die Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Partnerschaften. Dafür wurden zwei Rechtsgutachten über mögliche Chancen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstellt. Hintergrund sind Zweifel der Staatsregierung an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, nach dem Schwule und Lesben in Deutschland seit dem 1. Oktober heiraten dürfen.
Bis dato hatten sie seit 2001 nur eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen können, eine Art “Ehe light”. Unterschiede zur Ehe etwa im Miet-, Erb- und Steuerrecht wurden über die Jahre zwar beseitigt – oft erst auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts.

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