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Bier ist nicht "bekömmlich"

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Eine Privatbrauerei aus dem Allgäu hatte mit dem Wort “bekömmlich” für ihr Bier geworben. Ein Wettbewerbsverband verklagte die Brauerei. Der BGH hat jetzt entschieden: Bier ist nicht “bekömmlich”.
Eine Privatbrauerei aus dem Allgäu hatte mit dem Wort “bekömmlich” für ihr Bier geworben. Ein Wettbewerbsverband verklagte die Brauerei. Der BGH hat jetzt entschieden: Bier ist nicht “bekömmlich”.
Brauer dürfen nicht mit “bekömmlichem” Bier werben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit wurde in letzter Instanz ein Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Bierstreit gezogen.
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen eine Leutkircher Brauerei erwirkt.

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