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WKStA legt Beschwerde gegen Freispruch von FPÖ-Landesrat Waldhäusl ein

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt nach Freisprüchen im St. Pöltner Prozess um Amtsmissb.
St. Pölten/Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt nach Freisprüchen im St. Pöltner Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Das teilte Sprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag auf Anfrage mit. Damit ist das Urteil von Freitag nicht rechtskräftig, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug, wie auch der ORF NÖ berichtete.
Die WKStA hatte dem Freiheitlichen und der ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 vorgeworfen, weil das Quartier laut Anklage ungeeignet war.

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