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Deutschland verbietet Verkauf von Puppe Cayla « DiePresse.com

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Aufgrund der ungesicherten Kommunikation sei einem Gutatchten zufolge die sprechende Puppe als « verbotene Sendeanlage » einzustufen. In Österreich darf sie aufgrund fehlender Gesetze bleiben.
Nachdem der Verein für Konsumentinformation in Deutschland vor dem Kauf der sprechenden Puppe Cayla gewarnt hat, hat die Bundesnetzagentur nach eingehender Prüfung ein Verkaufsverbot ausgesprochen. In Österreich darf die Puppe weiter auf neue Spielpartner in den Verkaufsregalen warten.
2014 wurde die Puppe vom Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandes e. V. zum « Top 10 Spielzeug des Jahres » gekürt. Sie ist nämlich keine herkömmliche Puppe, die dadurch glänzt, dass ihre Haare gebürstet werden können, oder sie Mini-Sätze vom Band abspult.
Die kleine Cayla versteht Fragen und antwortet auch darauf. Über eine App (iOS und Android) lässt sie sich steuern. So gut sie auch auf Fragen reagiert und Antworten auf vieles geben kann, so unsicher ist die verbaute Technik. Die Untersuchungen der norwegischen Verbraucherorganisation Forbrukerradet hat ergeben, dass die Bluetooth-Verbindung völlig ungesichert ist.

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