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Gebühr fürs Geldabheben – Verbraucherschützer klagen gegen Banken-Hammer

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Bei einigen Geldinstituten müssen die Kunden fürs Geldabheben zahlen. Verbraucherschützer klagen jetzt dagegen.
Wer mittags oder außerhalb der Banköffnungszeiten Geld abheben will, erlebt zuweilen eine böse Überraschung. Bei einigen Geldinstituten werden dafür zwischen 10 und 65 Cent fällig.
Die Zinsflaute macht Banken und Sparkassen zu schaffen, deshalb drehen sie an der Gebührenschraube. Das sorgt nicht nur bei den Kunden für Verärgerung.
Verbraucherschützer ziehen jetzt gegen mehrere Kreditinstitute wegen der Gebühren fürs Geldabheben am Automaten vor Gericht.
►„Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben“, sagte Finanzmarktwächter Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle.“
Böse Überraschung am Automaten! Wer mittags oder abends Geld zieht, muss bei seiner Bank unter Umständen dafür zahlen.
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Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. „Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht.“ Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise.
An der neuen Geldautomaten-Gebühr verdienen die Sparkassen nur relativ wenig – der Imageschaden ist dafür um so größer.

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