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Verbraucher: Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer auf Umweg

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Für den Arbeitsweg genießen Arbeitnehmer in der Regel einen Unfallversicherungsschutz.
Erfurt (dpa/tmn) – Auf dem Weg zur Arbeit sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings hat dieser Schutz enge Grenzen. Wer von seinem Weg abweicht, verliert den Versicherungsschutz.
Ein Wegeunfall gilt nur dann als Arbeitsunfall, wenn sich der Arbeitnehmer auf direktem Weg zwischen seinem Zuhause und der Arbeit befunden hat, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 1 U 900/17).
Der Fall: Eine Arbeitnehmerin saß in der Regionalbahn auf dem Rückweg von der Arbeit. Die Frau verpasste den Ausstieg an ihrem Heimatbahnhof. An der nächsten Haltestelle verließ sie die Regionalbahn und wollte die Bahngleise überqueren, um den am gegenüberliegenden Bahnsteig bereitstehenden Gegenzug zu erreichen.

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