Home Deutschland Deutschland — in German Sparkassen-Kundin Krämer darf weiterhin "Kunde" genannt werden

Sparkassen-Kundin Krämer darf weiterhin "Kunde" genannt werden

235
0
SHARE

Die Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie ‘Kunde’ oder ‘Kontoinhaber’ nicht angesprochen und hat daher auf die Ansprache als ‘Kundin’ oder ‘Kontoinhaberin’ gepocht. Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur weiblichen Anrede in Formularen verkündet. Demnach müssen Frauen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden.
Der Bundesgerichtshof wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als « Kundin » und nicht als « Kunde » angesprochen werden wollte.
Die Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie « Kunde » oder « Kontoinhaber » nicht angesprochen und hat daher auf die Ansprache als « Kundin » oder « Kontoinhaberin » gepocht.

Continue reading...