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Schulschwänzen – Wer vor den Ferien fliegt, dem drohen Bußgelder – HAZ – Hannoversche Allgemeine

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Erwischt! In Bayern macht die Polizei Jagd auf Schulschwänzer, weil viele Eltern ihre Kinder offenbar schon vor den Ferien mit in den Urlaub nehmen. Wie viel Schwänzen ist eigentlich erlaubt und wann müssen Eltern mit Bußgeldern rechnen?
Die Ferien stehen an und mit dem ersten Ferientag steigen die Preise bei den Reiseveranstaltern und die Staus auf dem Autobahnen werden länger. Warum also nicht einfach schon ein paar Tage früher in den Urlaub jetten? Seit Jahren schon verlängern immer mehr Eltern die Ferien ihrer Kinde ohne Erlaubnis der Schule. Mit der Folge, dass in Bayern die Polizei am Flughafen einschreiten musste, um Familien am Terminal abzugreifen. Doch in vielen Bundesländern drohen Bußgelder. Was erlaubt ist und was nicht:
Die allgemeine Schulpflicht gilt in Deutschland seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im Grundgesetz, die Details dazu sind Sache der Länder.
In besonderen Fällen kann die Schulleitung einem Kind eine Befreiung vom Unterricht erteilen.

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