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Finanzen: Kindergeld für volljährige Kinder

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Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder ein Anrecht auf Kindergeld.
Berlin (dpa/tmn) – Eltern können für ihre volljährigen Kinder weiterhin Kindergeld verlangen, auch wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht 25 Jahre alt und sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht. « Wie dies konkret auszusehen hat, zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg », erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Im dem verhandelten Fall hatte die Tochter eine Ausbildung zur Arzthelferin begonnen und nach einer Kündigung durch die Arztpraxis die Ausbildung nicht fortgesetzt. Die Familienkasse strich das Kindergeld, wogegen die Mutter Klage Hamburg einlegte. Allerdings ohne Erfolg, denn die Richter stellten klar, dass pauschale Angaben zur Ausbildungsbereitschaft nicht ausreichen.
Vielmehr muss objektiv erkennbar sein, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht.

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