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Verhandlung in Deutschland: Dürfen Betreute bei EU-Wahl mitmachen?

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Jahrzehntelang waren kranke oder verwirrte Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer von Wahlen ausgeschlossen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unrecht. Dürfen sie schon bei der Europawahl im Mai ihre Stimme abgeben? Darüber entscheidet am Montag Karlsruhe.
Karlsruhe – Ab Juli dürfen sich Deutsche mit einer gerichtlich bestellten Betreuung in allen Angelegenheiten an Wahlen beteiligen. Ihr bisheriger Ausschluss verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz, der Bundestag hat die Regeln inzwischen geändert.

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