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Kontrolle des Thai-König in Deutschland kaum möglich

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Die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern sorgen seit Monaten für Aufregung. Außenminister Maas hat dem Monarchen für den Fall von Rechtsverstößen mit Konsequenzen gedroht. …
Die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern sorgen seit Monaten für Aufregung. Außenminister Maas hat dem Monarchen für den Fall von Rechtsverstößen mit Konsequenzen gedroht. Allerdings wäre das gar nicht so einfach. Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als « Privatperson ». « Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, weil er in seiner Person die « Würde des Staates » repräsentiert », schreiben die Gutachter. « Hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen (z.B. Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.

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