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Neue Corona-Regeln: Das gilt in Sachsen ab 28. Januar

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Nach den Verhandlungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den beschlossenen Maßnahmen hat jetzt die Landesregierung die Details für den Freistaat vorgestellt. Neben dem verlängerten Lockdown gelten weitere neue Regeln.
Nach der Konferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend hat die sächsische Landesregierung mit Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seinem Vize Martin Dulig (SPD) am Mittwoch Details für den Freistaat vorgestellt. Es geht um weitere Verschärfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die laut Kretschmer ab Mitte nächster Woche (28. Januar) gelten sollen. Die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bis zum 14. Februar trägt Sachsen komplett mit. Im Freistaat geht es damit nur um eine Woche Aufstockung. Denn am 8. Januar hatte die Landesregierung bereits festgelegt, dass der schwer von der zweiten Corona-Welle getroffene Freistaat den Lockdown bis zum 7. Februar verlängert. Damit besaß Sachsen ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal. Am bereits seit Montag laufenden Unterricht für die Abschlussklassen wird nicht gerüttelt. Das machte Kretschmer klar. Es gibt dagegen zwar Proteste der Gewerkschaft GEW und von Schülern. Viele Schüler und Lehrer sind aber auch froh, dass es nach vier Wochen Pause wieder losgeht. Bis zum vorgezogenen Ferienstart am 1. Februar gibt es keine Änderung. Die Abschlussklassen im Freistaat werden laut Kretschmer auch nach den Ferien ab 8. Februar weiter live in der Schule lernen können. Durch den verlängerten Lockdown bis zum 14. Februar ist der ebenfalls für den 8. Februar geplante Schulstart aller anderen Klassen aber vom Tisch. Sollte sich bis dahin die Inzidenz-Zahl um die 50 einpegeln, dann, so Kretschmer, könne es auch ab 15.

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