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Verfassungsschutz-Einstufung: Gericht lehnt AfD-Antrag auf Zwischenlösung ab

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Das Verwaltungsgericht Köln hat einen AfD-Antrag im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat …

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen AfD-Antrag im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten. Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen (Az.: 13 L 105/21). AfD-Klage: Verwaltungsgericht sieht keine Notwendigkeit für Hängebeschluss Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen.

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