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Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund gegen Scholz zu ermitteln

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Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Scholz im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg Bank. Die Beschwerde eines Anwalts, der die Einleitung eines Strafverfahrens fordert, wird abgelehnt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Scholz im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg Bank. Die Beschwerde eines Anwalts, der die Einleitung eines Strafverfahrens fordert, wird abgelehnt.
In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz, abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin, nachdem der « Tagesspiegel » darüber berichtet hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung. Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

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