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AfD darf in Bremen nicht an Bürgerschaftswahl teilnehmen

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Wegen Streitereien innerhalb des AfD-Landesverbands reichte die Partei zwei Kandidatenlisten zur Bürgerschaftswahl im Mai ein. In der Stadt Bremen kann die Partei damit nicht antreten.
Der interne Zwist bei der Bremer AfD endet in einem Fiasko für die Partei. Der Landeswahlausschuss hat Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Die Entscheidung für den Wahlbereich Bremen ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.

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