Bochum (dpa) – Für den früheren Geheimagenten Werner Mauss ist der Steuerstrafprozess um große Vermögenswerte im Ausland glimpflich ausgegangen. Das Bochumer
Bochum (dpa) – Für den früheren Geheimagenten Werner Mauss ist der Steuerstrafprozess um große Vermögenswerte im Ausland glimpflich ausgegangen. Das Bochumer Landgericht verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Der 77-Jährige muss damit nicht ins Gefängnis – die Staatsanwaltschaft hatte über sechs Jahre Haft gefordert. Die Richter berücksichtigten in ihrer Entscheidung ausdrücklich die Verdienste des Angeklagten, der Leben gerettet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Bochumer Richter gehen zwar davon aus, dass Mauss zwischen den Jahren 2002 und 2011 Zinseinnahmen von rund 35 Millionen Euro verheimlicht hat. Es müsse jedoch auch die große Lebensleistung des 77-Jährigen berücksichtigt werden. « Herr Mauss hat immer versucht, das Verbrechen zu bekämpfen und nicht Verbrechen zu begehen », sagte Richter Markus van den Hövel bei der Urteilsbegründung.
Weil Mauss seine Zinseinkünfte aus Stiftungsvermögen und Lebensversicherungen nicht deklariert hat, gehen die Richter von einem strafrechtlich relevanten Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro aus. Hätte der 77-Jährige seine geheimen Einkünfte allerdings offen angegeben, hätte sich die Steuerschuld laut Urteil voraussichtlich auf rund zwei Millionen reduziert. In diesem Fall hätte Mauss alle Ausgaben für seine weltweiten Agenteneinsätze vor der Steuererhebung von seinen Einkünften abziehen können.
Genau diese Gegenrechnung hatte die Staatsanwaltschaft nicht gemacht.
Home
Deutschland
Deutschland — in German Prozesse: Ex-Geheimagent Mauss zu Bewährungsstrafe verurteilt