<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1961180,"date":"2021-08-05T16:53:00","date_gmt":"2021-08-05T14:53:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1961180"},"modified":"2021-08-05T17:13:33","modified_gmt":"2021-08-05T15:13:33","slug":"gericht-billigt-erhohung-des-rundfunkbeitrags-was-heist-das-jetzt-genau","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/fr\/2021\/08\/gericht-billigt-erhohung-des-rundfunkbeitrags-was-heist-das-jetzt-genau\/","title":{"rendered":"Gericht billigt Erh\u00f6hung des Rundfunkbeitrags: Was hei\u00dft das jetzt genau?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Das Bundesverfassungsgericht hat eine Steigerung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat ab dem 20. Juli verf\u00fcgt. Was hei\u00dft das jetzt?<\/b><br \/>\nMehr aktuelle News finden Sie hier Der Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent auf 18,36 Euro. Eigentlich h\u00e4tte der h\u00f6here Betrag schon seit Januar von den Konten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abgehen sollen &#8211; doch Sachsen-Anhalt blockierte im Dezember die Erh\u00f6hung f\u00fcr ganz Deutschland. Es blieb bei monatlich 17,50 Euro. Das Bundesland h\u00e4tte so nicht handeln d\u00fcrfen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Die Richter hoben zugleich den Beitrag auf 18,36 Euro an. Erst einmal gar nichts, versichert der zust\u00e4ndige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Service will noch am Donnerstag Infos zu der Erh\u00f6hung auf seine Webseite rundfunkbeitrag.de stellen. Wann die Erh\u00f6hung, die r\u00fcckwirkend ab 20. Juli gilt, sich auf den Konten niederschl\u00e4gt, ist noch nicht klar. Zum jetzigen Zeitpunkt k\u00f6nne noch nicht gesagt werden, wann die neue H\u00f6he eingezogen wird. Die Mehrheit der Beitragszahler regelt das Bezahlen des Rundfunkbeitrags \u00fcber ein Einzugsverfahren.2020 nahm der Beitragsservice 8,11 Milliarden Euro an Rundfunkbeitr\u00e4gen ein, die Haupteinnahmequelle f\u00fcr ARD, ZDF und Deutschlandradio sind. Die Zahl der angemeldeten Haushalte lag bei fast 40 Millionen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt ab 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung. Die Bundesl\u00e4nder, die f\u00fcr Medienpolitik in Deutschland zust\u00e4ndig sind, legen in Staatsvertr\u00e4gen fest, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist. Zun\u00e4chst einigen sich die Ministerpr\u00e4sidenten, und dann muss der Staatsvertrag alle L\u00e4nderparlamente passieren. Die L\u00e4nder sind derzeit mit einer Reform der Struktur und des Auftrags des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks besch\u00e4ftigt. Darauf liegt momentan der Fokus. Die Finanzierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Systems ist erst im Anschluss angedacht. Eine sehr schnelle Neuregelung eines Staatsvertrags ist auch unter diesem Gesichtspunkt eher nicht zu erwarten. Zudem ist dann auch unklar, wie hoch der Finanzbedarf der Sender \u00fcberhaupt sein wird, an dem sich dann die H\u00f6he des Rundfunkbeitrags orientiert. ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten im Dezember in Karlsruhe gegen die Blockade Sachsen-Anhalts, weil sie sich in der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit behindert sahen. Eigentlich wollten die Bundesl\u00e4nder in einem Staatsvertrag die Erh\u00f6hung des monatlichen Beitrags auf 18,36 Euro ab Jahresstart 2021 beschlie\u00dfen. Es hatten alle 16 Ministerpr\u00e4sidenten zugestimmt und letztlich auch insgesamt 15 Landtage. Sachsen-Anhalts Ministerpr\u00e4sident Reiner Haseloff (CDU) zog das Papier vor der Abstimmung im Magdeburger Landtag im Dezember zur\u00fcck. Zuvor drohte seine schwarz-rot-gr\u00fcne Koalition an einem Streit &#8211; auch im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Positionen zur Rundfunkbeitragserh\u00f6hung &#8211; zu zerbrechen. SPD und Gr\u00fcne waren f\u00fcr das Plus, die CDU im Landtag stemmte sich aber mit aller Kraft dagegen &#8211; sie h\u00e4tte mit der st\u00e4rksten Oppositionspartei AfD eine Mehrheit bilden k\u00f6nnen. Haseloff kam dem jedoch zuvor. Die Koalition hielt, aber in der CDU gab es heftige Nachwirkungen bis hin zur Entlassung des Innenministers. Damit der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitragsplus in Kraft tritt, h\u00e4tte es eine einstimmige Entscheidung aller L\u00e4nder gebraucht. Weicht nur ein Bundesland ab, ist das Ganze hinf\u00e4llig. In einem komplexen Verfahren wird in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden errechnet, welche Kosten auf die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender in den Folgejahren zukommen, damit sie den von den L\u00e4ndern per Staatsvertrag festgelegten Auftrag und die Struktur ihrer H\u00e4user finanzieren k\u00f6nnen. Die L\u00e4nder bestimmen zum Beispiel, wie viele Programme es geben soll. Um konkrete Programminhalte geht es bei den Staatsvertr\u00e4gen nicht &#8211; das liegt in der Hand der Sender. Es gilt das Gebot der Pressefreiheit. Eine unabh\u00e4ngige Finanzkommission &#8211; kurz KEF &#8211; pr\u00fcft die von den Sendern eingereichten Finanzprognosen. Die Pr\u00fcfer streichen h\u00e4ufig vieles zusammen und kommen zu einer Empfehlung an die Politik &#8211; wie in diesem Falle 18,36 Euro. Das Plus von 86 Cent soll eine Finanzl\u00fccke von 1,5 Milliarden Euro, die sich in den n\u00e4chsten Jahren auftun w\u00fcrde, decken. Die Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Die Karlsruher Richter werteten die Blockade aus Sachsen-Anhalt als eine Verletzung der Rundfunkfreiheit. Das hei\u00dft, dass die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender, die von den L\u00e4ndern beauftragt werden, auch bedarfsgerecht daf\u00fcr bezahlt werden m\u00fcssen. Das Karlsruher Gericht r\u00fcgte Sachsen-Anhalt. (hub\/dpa) \u00a9 dpa<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat eine Steigerung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat ab dem 20. Juli verf\u00fcgt. Was hei\u00dft das jetzt? Mehr aktuelle News finden Sie hier Der Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent auf 18,36 Euro. Eigentlich h\u00e4tte der h\u00f6here Betrag schon seit Januar von den Konten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abgehen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1961179,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[99],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1961180"}],"collection":[{"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1961180"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1961180\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1961181,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1961180\/revisions\/1961181"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1961179"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1961180"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1961180"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/nhub.news\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1961180"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}