<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1998866,"date":"2021-09-28T11:06:00","date_gmt":"2021-09-28T09:06:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1998866"},"modified":"2021-09-28T11:12:07","modified_gmt":"2021-09-28T09:12:07","slug":"prozess-uber-betriebsratsgehalter","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/fr\/2021\/09\/prozess-uber-betriebsratsgehalter\/","title":{"rendered":"Prozess \u00fcber Betriebsratsgeh\u00e4lter"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Im Untreue-Prozess \u00fcber hohe Geh\u00e4lter f\u00fcr leitende Betriebsr\u00e4te bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen.<\/b><br \/>\nEs ging um die Frage, ob Personalmanager bei Volkswagen jahrelang eine viel zu gute Bezahlung von Betriebsr\u00e4ten veranlasst haben. Nun hat das Landgericht Braunschweig die vier Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die zust\u00e4ndige Kammer urteilte, ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Pl\u00e4doyer Bew\u00e4hrungsstrafen und Geldauflagen f\u00fcr die F\u00fchrungskr\u00e4fte gefordert hatte. Der Prozess sollte kl\u00e4ren, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bez\u00fcge f\u00fcr besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankl\u00e4ger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die \u00fcberzogenen Geh\u00e4lter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Den Schaden f\u00fcr den gr\u00f6\u00dften europ\u00e4ischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als f\u00fcnf Millionen Euro. F\u00fcr Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die F\u00fchrung k\u00f6nnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates \u00fcber finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern. Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, alle vier Manager h\u00e4tten in Bezug auf die Verg\u00fctung f\u00fchrender Betriebsr\u00e4te pflichtwidrig und vors\u00e4tzlich gehandelt. S\u00e4mtliche Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch pl\u00e4diert. Verteidiger Hanns Feigen nannte das Urteil\u00bbeine erfreuliche Entscheidung, die klarstellt, dass entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft die Verg\u00fctung der Betriebsr\u00e4te bei VW strafrechtlich nicht zu beanstanden ist\u00ab. In der Hauptverhandlung war es auch um die Bez\u00fcge des langj\u00e4hrigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtverg\u00fctungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont:\u00bbIch war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt. \u00ab Strittig war vor allem, ob es \u00fcberhaupt verbindliche und hinreichend pr\u00e4zise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt. Ma\u00dfgeblich ist stets eine Abw\u00e4gung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute st\u00fcnde, wenn er oder sie sich stattdessen f\u00fcr eine Position im Management entschieden h\u00e4tte. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz enth\u00e4lt nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Verg\u00fctungskorridoren oder dazu, welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden Betriebsrates heranzuziehen sind. Aktenzeichen: 16 KLs 85\/19<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Untreue-Prozess \u00fcber hohe Geh\u00e4lter f\u00fcr leitende Betriebsr\u00e4te bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen. Es ging um die Frage, ob Personalmanager bei Volkswagen jahrelang eine viel zu gute Bezahlung von Betriebsr\u00e4ten veranlasst haben. 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