<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":2036874,"date":"2021-11-18T17:54:00","date_gmt":"2021-11-18T15:54:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=2036874"},"modified":"2021-11-18T18:15:14","modified_gmt":"2021-11-18T16:15:14","slug":"bgh-muss-sich-mit-maskenaffare-befassen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/fr\/2021\/11\/bgh-muss-sich-mit-maskenaffare-befassen\/","title":{"rendered":"BGH muss sich mit Maskenaff\u00e4re befassen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Die Aff\u00e4re um Gesch\u00e4fte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall f\u00fcr den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft k\u00fcndigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen an. Dieses sieht in der Aff\u00e4re keine Bestechlichkeit.<\/b><br \/>\nDie Aff\u00e4re um Gesch\u00e4fte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall f\u00fcr den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft k\u00fcndigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen an. Dieses sieht in der Aff\u00e4re keine Bestechlichkeit. Das Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen hat in der CSU-Maskenaff\u00e4re den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg N\u00fc\u00dflein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter von den zentralen Tatvorw\u00fcrfen entlastet. Ihr Verhalten erf\u00fclle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatstr\u00e4gern, teilte das OLG in seinen Beschl\u00fcssen mit. Damit gab das Gericht Beschwerden von N\u00fc\u00dflein, Sauter und einem mitbeschuldigten Unternehmer in wesentlichen Punkten Recht. N\u00fc\u00dflein und Sauter waren an Maskengesch\u00e4ften beteiligt, die Generalstaatsanwaltschaft M\u00fcnchen nahm in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen beide auf. Dabei kam es am 3. Februar zu einer Razzia bei N\u00fc\u00dflein, au\u00dferdem wurden bei ihm 660.000 Euro sichergestellt. Bei Sauter kam es am 11. M\u00e4rz zu einer Razzia, bei ihm wurden au\u00dferdem einen Tag sp\u00e4ter 1,243 Millionen Euro unter Arrest genommen. Die Geldbetr\u00e4ge sollen die beiden Politiker f\u00fcr ihre Vermittlung bei Maskengesch\u00e4ften kassiert haben. Mit ihren Beschwerden wehrten sich N\u00fc\u00dflein, Sauter und der mitbeschuldigte Unternehmer gegen die Durchsuchungsbeschl\u00fcsse und Verm\u00f6gensarreste. Drei Senate des OLG gaben den Beschwerden nun weitgehend statt. Das Gericht hob die Arrestbeschl\u00fcsse auf und erkl\u00e4rte au\u00dferdem die Razzia bei Sauter f\u00fcr nicht rechtens. Dass keine Korruption vorlag, begr\u00fcndete das Gericht damit, dass der entsprechende Tatvorwurf voraussetze, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung f\u00fcr eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet oder versprochen werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Das Gericht erkl\u00e4rte, dass \u00ab\u00a0nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers\u00a0\u00bb sich ein Mandatstr\u00e4ger durch die Annahme von unberechtigten Verm\u00f6gensvorteilen nicht strafbar mache, wenn er &#8211; wie in diesem Fall &#8211; lediglich die Autorit\u00e4t seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von au\u00dferparlamentarischen Stellen wie Beh\u00f6rden und Ministerien zu beeinflussen. Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers sei die Grundlage der Entscheidungen zu den erfolgreichen Beschwerden von N\u00fc\u00dflein und Sauter, hie\u00df es. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte daraufhin, die Rechtsfrage sei bislang noch nicht h\u00f6chstrichterlich entschieden. Nach vorl\u00e4ufiger Beurteilung \u00fcberzeuge die Begr\u00fcndung des OLG nicht. Zur endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung lege man deshalb Beschwerde beim BGH ein.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aff\u00e4re um Gesch\u00e4fte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall f\u00fcr den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft k\u00fcndigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen an. Dieses sieht in der Aff\u00e4re keine Bestechlichkeit. Die Aff\u00e4re um Gesch\u00e4fte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall f\u00fcr den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft k\u00fcndigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen an. 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