<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":2037825,"date":"2021-11-19T23:24:00","date_gmt":"2021-11-19T21:24:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=2037825"},"modified":"2021-11-20T00:09:17","modified_gmt":"2021-11-19T22:09:17","slug":"tote-bei-black-lives-matter-protest-schutze-von-kenosha","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/fr\/2021\/11\/tote-bei-black-lives-matter-protest-schutze-von-kenosha\/","title":{"rendered":"Tote bei Black-Lives-Matter-Protest: Sch\u00fctze von Kenosha&#8230;"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Der inzwischen 18-J\u00e4hrige hatte die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse mit einem Sturmgewehr nie bestritten, berief sich aber auf sein Recht zur Selbstverteidigung. Er wurde in allen f\u00fcnf Anklagepunkten f\u00fcr nicht&#8230;<\/b><br \/>\nDer inzwischen 18-J\u00e4hrige hatte die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse mit einem Sturmgewehr nie bestritten, berief sich aber auf sein Recht zur Selbstverteidigung. Er wurde in allen f\u00fcnf Anklagepunkten f\u00fcr nicht schuldig gesprochen. Im viel beachteten Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei Menschen bei Anti-Rassismus-Protesten im Vorjahr in der Stadt Kenosha ist der Angeklagte freigesprochen worden. Die zw\u00f6lf Geschworenen befanden den Sch\u00fctzen Kyle Rittenhouse am Freitag in allen f\u00fcnf Anklagepunkten f\u00fcr nicht schuldig. Der inzwischen 18-j\u00e4hrige Rittenhouse hatte die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse mit einem Sturmgewehr im US-Bundesstaat Wisconsin nie bestritten, berief sich aber auf sein Recht zur Selbstverteidigung. Der damals 17-j\u00e4hrige Angeklagte hatte bei Unruhen in der Arbeiterstadt am 25. August 2020 mit einem Sturmgewehr auf drei Demonstranten geschossen, zwei davon starben. Ausl\u00f6ser der Ausschreitungen waren die Sch\u00fcsse eines wei\u00dfen Polizisten in den R\u00fccken des Afroamerikaners Jacob Blake, der seitdem querschnittsgel\u00e4hmt ist. Der Fall ereignete sich in einem aufgeheizten politischen Klima, denn nur etwa drei Monate vorher war in Minneapolis der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz get\u00f6tet worden. Der Prozess gegen Rittenhouse l\u00f6ste in den USA eine Debatte \u00fcber das Recht auf Selbstverteidigung und das Recht, eine Waffe zu tragen aus. Der Fall spaltete das Land in Wahlkampf-Zeiten. Der damalige Pr\u00e4sident Donald Trump hatte Rittenhouse in Schutz genommen. Dagegen hatte sein Rivale, der sp\u00e4tere Wahlsieger Joe Biden, demonstrativ Kontakt mit Blake gesucht. Im Gericht und vor dem Geb\u00e4ude waren zuvor wegen bef\u00fcrchteter Proteste die Sicherheitsma\u00dfnahmen deutlich versch\u00e4rft worden. Das Urteil k\u00f6nnte Vorw\u00fcrfen, wonach wei\u00dfe Angeklagte von der US-Justiz oftmals besser behandelt werden als Schwarze, neuen R\u00fcckhalt geben. Der Prozess hat in den USA bereits eine Debatte \u00fcber das Recht auf Selbstverteidigung und das Recht, eine Waffe zu tragen, ausgel\u00f6st. US-Pr\u00e4sident Joe Biden erkl\u00e4rte: \u00ab\u00a0Obwohl das Urteil in Kenosha bei vielen Amerikanern ein Gef\u00fchl des \u00c4rgers und der Sorge zur\u00fccklassen wird, und dazu geh\u00f6re ich auch, m\u00fcssen wir anerkennen, das die Geschworenen gesprochen haben.\u00a0\u00bb Biden forderte die B\u00fcrger auf, ihre Reaktionen zu dem Urteil friedlich und in Einklang mit dem Gesetz auszudr\u00fccken. \u00ab\u00a0Gewalt und die Zerst\u00f6rung von Eigentum haben in unserer Demokratie keinen Platz\u00a0\u00bb, erkl\u00e4rte er. Er habe dem Gouverneur von Wisconsin, Tony Evers, jegliche Unterst\u00fctzung der Bundesregierung zur Einhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit zugesagt. (APA\/dpa\/Reuters)<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der inzwischen 18-J\u00e4hrige hatte die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse mit einem Sturmgewehr nie bestritten, berief sich aber auf sein Recht zur Selbstverteidigung. Er wurde in allen f\u00fcnf Anklagepunkten f\u00fcr nicht&#8230; Der inzwischen 18-J\u00e4hrige hatte die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse mit einem Sturmgewehr nie bestritten, berief sich aber auf sein Recht zur Selbstverteidigung. 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