<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":3376216,"date":"2025-11-11T13:51:54","date_gmt":"2025-11-11T11:51:54","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=3376216"},"modified":"2025-11-11T13:12:43","modified_gmt":"2025-11-11T11:12:43","slug":"openai-verliert-vor-gericht-gegen-gema-nach-nutzung-von-liedtexten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/fr\/2025\/11\/openai-verliert-vor-gericht-gegen-gema-nach-nutzung-von-liedtexten\/","title":{"rendered":"OpenAI verliert vor Gericht gegen Gema nach Nutzung von Liedtexten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Weder \u00ab\u00a0Atemlos\u00a0\u00bb noch \u00ab\u00a0M\u00e4nner\u00a0\u00bb \u2013 die US-Firma OpenAI darf zum Training von ChatGPT keine unlizenzierten Liedtexte nutzen. Damit gab das Landgericht M\u00fcnchen der Gema recht.<\/b><br \/>\nIm Streit um die Nutzung von Songtexten hat das KI-Unternehmen OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen m\u00fcssen. Das Landgericht M\u00fcnchen gab der Klage der Gema statt, nach der der US-amerikanische Mutterkonzern der KI ChatGPT bei neun bekannten Liedern Urheberrechte verletzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, Beobachter halten es f\u00fcr wahrscheinlich, dass OpenAI es anficht.<br \/>Das Gericht folgte dabei \u00fcberwiegend der Argumentation der Gema, nach der es sich bei der automatischen Nutzung von Liedtexten zum Trainieren von ChatGPT um eine unerlaubte Vervielf\u00e4ltigung und Wiedergabe handelt. Die Gema hatte sich nicht gegen die Nutzung als solche gewehrt, verlangte aber Lizenzgeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung zugunsten der Urheberinnen. Die vorsitzende Richterin sah das \u00e4hnlich und verurteilte OpenAI zur Zahlung von Schadensersatz. Zudem muss OpenAI es zuk\u00fcnftig unterlassen, die Liedtexte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, und soll Informationen \u00fcber die Nutzung und damit erzielte Ertr\u00e4ge herausgeben.<br \/>Prozess k\u00f6nnte sich auf gesamte Branche auswirken<br \/>Bei den Liedern, um die es in der Klage ging, handelte es sich unter anderem um Atemlos von Helene Fischer, M\u00e4nner von Herbert Gr\u00f6nemeyer, \u00dcber den Wolken von Reinhard Mey und In der Weihnachtsb\u00e4ckerei von Rolf Zuckowski. Die Texte waren zum Training des Large Language Models von ChatGPT verwendet und auf einfache <br \/>Anfragen an die KI exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder <br \/>ausgegeben worden. Das wertete das Landgericht als Beleg daf\u00fcr, dass die <br \/>Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.<br \/>Nach Ansicht von OpenAI zeugt diese Ansicht von einem Missverst\u00e4ndnis \u00fcber die Funktionsweise von ChatGPT. Dass die KI mit den Liedern trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach mit ihnen passierte, war jedoch umstritten. Laut OpenAI f\u00fchrte das Training mit den Daten lediglich dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben. Damit l\u00e4ge keine Abspeicherung und Vervielf\u00e4ltigung vor.<br \/>Nach Angaben der Gema ist der Prozess der erste dieser Art in Europa. Eine letztinstanzliche Entscheidung k\u00f6nne Auswirkungen weit \u00fcber die Verwendung von Liedtexten hinaus haben, sagte Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut f\u00fcr Innovation und Wettbewerb vor dem Urteil. Demnach habe der Prozess eine \u00ab\u00a0grundlegende Bedeutung f\u00fcr alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die f\u00fcr Generative KI benutzt werden\u00a0\u00bb. Es gehe darum, wie existierende Gesetze in diesen neuen Fragen auszulegen sind.<br \/>Sollte die Gema in letzter Instanz gewinnen, w\u00fcrde dies die Machtverh\u00e4ltnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein St\u00fcck weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben, sagte von Lewinski.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weder \u00ab\u00a0Atemlos\u00a0\u00bb noch \u00ab\u00a0M\u00e4nner\u00a0\u00bb \u2013 die US-Firma OpenAI darf zum Training von ChatGPT keine unlizenzierten Liedtexte nutzen. Damit gab das Landgericht M\u00fcnchen der Gema recht. 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