<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":3376228,"date":"2025-11-11T13:01:28","date_gmt":"2025-11-11T11:01:28","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=3376228"},"modified":"2025-11-11T13:15:31","modified_gmt":"2025-11-11T11:15:31","slug":"urteil-eugh-kippt-zentrale-vorgaben-der-eu-mindestlohnrichtlinie","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/fr\/2025\/11\/urteil-eugh-kippt-zentrale-vorgaben-der-eu-mindestlohnrichtlinie\/","title":{"rendered":"Urteil: EuGH kippt zentrale Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Darf die EU Kriterien f\u00fcr die Festsetzung von angemessenen Mindestl\u00f6hnen vorgeben? Das h\u00f6chste europ\u00e4ische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Der Kl\u00e4ger bekommt aber nur teilweise recht.<\/b><br \/>\n\u00a9 Harald Tittel\/dpa <br \/>Darf die EU Kriterien f\u00fcr die Festsetzung von angemessenen Mindestl\u00f6hnen vorgeben? Das h\u00f6chste europ\u00e4ische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Der Kl\u00e4ger bekommt aber nur teilweise recht.<br \/> Stand: heute, 10:21 Uhr<br \/>Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards f\u00fcr Mindestl\u00f6hne ihre Kompetenzen \u00fcberschritten. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erkl\u00e4rte zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie f\u00fcr nichtig. Dabei handelt es sich einerseits um Kriterien f\u00fcr die Festlegung und Aktualisierung der L\u00f6hne und andererseits eine Vorschrift, die eine Senkung der L\u00f6hne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Gegen das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk hatte D\u00e4nemark geklagt. Der Gerichtshof gab dem Land damit teilweise recht.<br \/>Dass der EU-Gesetzgeber Kriterien f\u00fcr die Festlegung der Mindestl\u00f6hne aufgef\u00fchrt habe, sei ein unmittelbarer Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts, urteilten die Richterinnen und Richter. Die H\u00f6he der L\u00f6hne ist nach den EU-Vertr\u00e4gen jedoch Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Die EU darf mit Richtlinien lediglich beispielsweise Arbeitsbedingungen regeln. Das Gleiche gelte f\u00fcr die Vorschrift, die eine Senkung der L\u00f6hne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.<br \/>Im \u00dcbrigen bleibt die Mindestlohnrichtlinie dem Urteil zufolge bestehen. Sie verpflichtet die L\u00e4nder etwa weiterhin, auf hohe Abdeckungsraten von Tarifvertr\u00e4gen hinzuwirken. Der EuGH verneinte hier einen unmittelbaren Eingriff in das Koalitionsrecht, das ebenfalls in der Zust\u00e4ndigkeit der EU-L\u00e4nder liegt. Die Bestimmung verpflichte die Mitgliedstaaten n\u00e4mlich nicht, zu regeln, dass mehr Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten haben.<br \/>F\u00fcr Deutschland bedeutet das, dass das Land weiterhin einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen muss. Die Pflicht gilt nach der Mindestlohnrichtlinie, wenn weniger als 80 Prozent der Besch\u00e4ftigten von Tarifvertr\u00e4gen erfasst werden. Deutschland hat das nach Angaben des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales bisher noch nicht gemacht, obwohl es den Schwellenwert nicht erreicht. Dies soll den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember geschehen. Es wurden bereits Stellungnahmen von Sozialpartnern eingeholt.<br \/>\u201eEntgegen dem europ\u00e4ischen Trend ist die Tarifabdeckung in Deutschland in den letzten zwei Dekaden rapide gesunken, auf um die 50 Prozent\u201c, sagte der Politikwissenschaftler Martin H\u00f6pner vom Max-Planck-Institut f\u00fcr Gesellschaftsforschung. Das sei dramatisch, der deutsche Gesetzgeber sollte hier unbedingt mehr tun, so H\u00f6pner. Dies k\u00f6nne er jedoch sowohl mit als auch ohne EU-Richtlinie.<br \/>Auf die H\u00f6he des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung. Die Bundesregierung hatte j\u00fcngst beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn in H\u00f6he von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr sp\u00e4ter um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde steigt. <br \/>Unklar ist weiterhin, ob und inwieweit die bereits seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen im Mindestlohngesetz an EU-Recht angepasst werden m\u00fcssen. Im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie gab es seit l\u00e4ngerem die Forderung, dass Arbeitgeber mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttolohns in Deutschland zahlen. Der mittlere Bruttolohn ist dabei der Lohn, bei dem die eine H\u00e4lfte der Besch\u00e4ftigten mehr und die andere H\u00e4lfte der Besch\u00e4ftigten weniger verdienen. Die Mindestlohnrichtlinie sieht vor, bei der Bewertung der Angemessenheit des Lohns solche Referenzwerte zugrunde zu legen. Bei Verwendung des mittleren Lohns h\u00e4tte der Mindestlohn in Deutschland nach Gewerkschaftsangaben eigentlich auf mehr als 15 Euro angehoben werden m\u00fcssen.<br \/>\u00a9 dpa-infocom, dpa:251111-930-276503\/2<br \/>Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.<br \/>Zur Startseite<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf die EU Kriterien f\u00fcr die Festsetzung von angemessenen Mindestl\u00f6hnen vorgeben? Das h\u00f6chste europ\u00e4ische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Der Kl\u00e4ger bekommt aber nur teilweise recht. \u00a9 Harald Tittel\/dpa Darf die EU Kriterien f\u00fcr die Festsetzung von angemessenen Mindestl\u00f6hnen vorgeben? 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