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Rückrufe der Autohersteller nach Abgas-Skandal: Was Diesel-Fahrer jetzt wissen müssen

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VW muss das Emissionsverhalten bei Millionen Diesel-Pkw etwa per Software-Update verbessern. Doch nicht alle betroffenen Besitzer wollen mitmachen, weil sie Nachteile fürchten. Was Nachrüst-Verweigerer nun wissen müssen.
Im Zuge des Diesel-Rückrufs beim Volkswagen-Konzern müssen seit Ende Januar 2016 rund 2,6 Millionen Autos in Wellen zur Umrüstung in die Werkstätten. Insgesamt will der Konzern vier Millionen Fahrzeuge nachrüsten. Dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jeweils eine 18-monatige Frist gesetzt.
Die beginnt an dem Tag, an dem das Update für das jeweilige Fahrzeugmodell zur Verfügung stand. Sie läuft nun beim ersten zur Umrüstung vorgesehen Modell VW Amarok ab. Bei Porsche hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt einen Pflichtrückruf für 22.000 Fahrzeuge vom Typ Cayenne 3 Liter TDI angekündigt.
Was aber passiert, wenn Halter Rückruf-Fristen nicht einhalten? Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, beantwortet die wichtigsten Fragen:
Ja. Denn die örtlich zuständigen Zulassungsstellen können den Betrieb von nicht nachgerüsteten Autos verbieten und sie de facto stillegen.
Das kostet den Halter zudem rund 50 Euro an Gebühren. «Nimmt ein Halter nicht an der Rückrufaktion teil, wird er durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert», erklärt Markus Schäpe.
Weigert er sich dann immer noch, werden diese Fälle an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. «Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören.»
Lässt der Halter dann immer noch nicht umrüsten, werde die Behörde eine sogenannte Betriebsuntersagung erlassen — also die Stilllegung. Dagegen könne der Betroffene allerdings mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage vorgehen.

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