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Bayerns Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel

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Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz des Wohnortes über 200 liegt, durften Bayern seit dem 11. Januar Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern machen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte diese Regelung vorerst.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von Corona-Hotspots in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag aus Passau statt. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen. Zugleich bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Masken-Pflicht vorläufig. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen. Nach dem Urteil prüft die Staatsregierung die weiteren Konsequenzen. Er habe die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, nun würde der weitere Handlungsbedarf geprüft, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

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