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Braun will Schuldenbremse aussetzen

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Wegen der hohen Kosten bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie plädiert Kanzleramtschef Helge Braun für die Aussetzung der Schuldenbremse. Dafür müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden. Kritik an dem Vorstoß kommt auch aus den eigenen Reihen.
Wegen der hohen Kosten bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie plädiert Kanzleramtschef Helge Braun für die Aussetzung der Schuldenbremse. Dafür müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden. Kritik an dem Vorstoß kommt auch aus den eigenen Reihen. Kanzleramtschef Helge Braun hat angesichts der Belastungen durch die Corona-Krise gefordert, die Schuldenbremse auszusetzen und dafür das Grundgesetz zu ändern. «Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten», schrieb der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für das «Handelsblatt». «Deshalb ist es sinnvoll, eine Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland mit einer Grundgesetzänderung zu verbinden, die begrenzt für die kommenden Jahre einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung vorsieht und ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel vorschreibt», so Braun. Der Kanleramtschef sprach sich zugleich dafür aus, die Sozialabgaben zu stabilisieren und von Steuererhöhungen abzusehen. Er wandte sich dagegen, in den kommenden Jahren weiter wie 2020 und 2021 die Ausnahme für Naturkatastrophen zu nutzen.

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