<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1295305,"date":"2018-12-10T10:08:00","date_gmt":"2018-12-10T08:08:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1295305"},"modified":"2018-12-10T12:08:05","modified_gmt":"2018-12-10T10:08:05","slug":"bahnstreik-das-konnen-sie-machen-wenn-ihr-zug-ausfallt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/ru\/2018\/12\/bahnstreik-das-konnen-sie-machen-wenn-ihr-zug-ausfallt\/","title":{"rendered":"Bahnstreik: Das k\u00f6nnen Sie machen, wenn Ihr Zug ausf\u00e4llt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Die Bahnbesch\u00e4ftigten streiken und legen die halbe Republik lahm. Was k\u00f6nnen Bahnkunden tun? Ein \u00dcberblick.<\/b><br \/>\nBeitrag weitersagen<br \/>Permalink: https:\/\/www.faz.net\/-hsn-9hipa<br \/>Beitrag weitersagen<br \/>Permalink: https:\/\/www.faz.net\/-hsn-9hipa<br \/>D er Warnstreik der Gewerkschaft EVG hat den Bahnverkehr in Deutschland am Montag weitgehend lahmgelegt. Die Deutsche Bahn hat den Fernverkehr am Montagmorgen bundesweit bis voraussichtlich 9 Uhr eingestellt. Auch danach sei weiter mit erheblichen Beeintr\u00e4chtigungen zu rechnen.<br \/>Komplett eingestellt ist der S-Bahn-Verkehr in Frankfurt und Berlin sowie der gesamte Bahnverkehr in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Was k\u00f6nnen Bahnreisende tun?<br \/>Die Informationen zu Zugausf\u00e4llen finden sich auf den Internet-Seiten der Bahn und werden laufend aktualisiert. Da e sich um einen Warnstreik handelt, gibt es derzeit keine Ersatzfahrpl\u00e4ne. Wer ein internetf\u00e4higes Mobiltelefon besitzt, kann Informationen auch mobil unter mobile.bahn.de\/ris abrufen. Tagesaktuelle Reiseverbindungen mit Echtzeitinformationen gibt es auch in der App DB Navigator und unter bahn.de .<br \/>Telefonisch gibt es Infos bei der kostenlosen Service-Hotline der Bahn unter 08000\/996633. Die Nummer ist auch Aus dem Ausland ist die Nummer (+49)1806 996633 anw\u00e4hlbar, wobei die anbieterspezifischen Geb\u00fchren anfallen. Sie ist derzeit aber sehr stark belastet.<br \/>Vorsicht an Bahnh\u00f6fen: Auch Reise- und Ansagezentren werden bestreikt.<br \/>Wenn alle Stricke rei\u00dfen, m\u00fcssen Reisende auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Viele d\u00fcrften auf das Auto umsteigen, doch das k\u00f6nnte Geduld erforderlich machen. Wer kein Auto hat, kann auch mit Mitfahrzentralen oder Fernbussen von Stadt zu Stadt reisen. Zur Orientierung gibt es eine Reihe von Fernbussuchmaschinen.<br \/>Fernbusse sind nicht teuer, eine Reise von Hamburg nach Berlin gibt es schon ab 9,99 Euro. Es kann allerdings dauern, in diesem Beispiel betr\u00e4gt die Fahrtzeit mehr als drei Stunden, mit der Bahn w\u00e4ren es weniger als zwei.<br \/>Eine Mitfahrgelegenheit gibt es etwa bei BlaBlaCar schon ab 7 Euro und dauert etwa ebenso lange. Die letzte Alternative ist wohl ein Last-Minute-Flug, der so kurzfristig allerdings auch sehr teuer werden kann.<br \/>Die Bahn empfiehlt, Reisen nach M\u00f6glichkeit zu verschieben. Fahrscheine des Fernverkehrs behielten Ihre G\u00fcltigkeit bis zum kommenden Sonntag. Zugbindungen seien auch am Dienstag aufgehoben.<br \/>Die Bahn hat allen reisenden auf dem Kulanzweg erm\u00f6glicht, von der Reise zur\u00fcckzutreten und sich den Fahrpreis kostenfrei erstatten zu lassen. F\u00fcr online oder per App gebuchte Fahrkarten gibt ein Erstattungsformular im Internet.<br \/>Fahrkarten, die in einem Reisezentrum, einer Agentur oder am Automaten gekauft wurden, k\u00f6nnen nur im Reisezentrum oder einer Agentur erstattet werden.<br \/>Arbeitnehmern, die wegen des Lokf\u00fchrerstreiks zu sp\u00e4t oder gar nicht zur Arbeit erscheinen, kann rein rechtlich sogar das Gehalt gek\u00fcrzt werden. Denn grunds\u00e4tzlich tr\u00e4gt der Arbeitnehmer das Wegerisiko &#8212; das hei\u00dft, er hat daf\u00fcr zu sorgen, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.<br \/>Werden Streiks in den Medien angek\u00fcndigt, m\u00fcssten Arbeitnehmer eigenst\u00e4ndig Vorkehrungen treffen, um p\u00fcnktlich zur Arbeit zu kommen. Die Verg\u00fctungspflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohns entf\u00e4llt solange, bis der Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt.<br \/>Weitere arbeitsrechtliche Sanktionen haben Arbeitnehmer im Falle des Streiks von Verkehrsbetrieben aber nicht zu bef\u00fcrchten. Wer nachweislich wegen streikbedingter Ausf\u00e4lle von Verkehrsmitteln nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, hat dies nicht zu verantworten und kann deshalb auch nicht abgemahnt werden. Die Arbeitnehmer sind allerdings verpflichtet, unverz\u00fcglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie sp\u00e4ter oder gar nicht am Arbeitsplatz eintreffen.<br \/>\u00a9 Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 &#8212; 2018 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bahnbesch\u00e4ftigten streiken und legen die halbe Republik lahm. Was k\u00f6nnen Bahnkunden tun? Ein \u00dcberblick. Beitrag weitersagenPermalink: https:\/\/www.faz.net\/-hsn-9hipaBeitrag weitersagenPermalink: https:\/\/www.faz.net\/-hsn-9hipaD er Warnstreik der Gewerkschaft EVG hat den Bahnverkehr in Deutschland am Montag weitgehend lahmgelegt. 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