<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1956248,"date":"2021-07-29T17:33:00","date_gmt":"2021-07-29T15:33:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1956248"},"modified":"2021-07-29T17:13:47","modified_gmt":"2021-07-29T15:13:47","slug":"facebook-darf-konten-nicht-einfach-sperren","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/ru\/2021\/07\/facebook-darf-konten-nicht-einfach-sperren\/","title":{"rendered":"Facebook darf Konten nicht einfach sperren"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Zwei Nutzer \u00e4u\u00dfern sich bei Facebook ver\u00e4chtlich \u00fcber Muslime und Zugewanderte. Das Unternehmen sperrt die beiden und l\u00f6scht deren Konten. Doch der Bundesgerichtshof urteilt nun, dass das Netzwerk sie vorher anh\u00f6ren muss &#8212; und die Beitr\u00e4ge wieder freischalten.<\/b><br \/>\nZwei Nutzer \u00e4u\u00dfern sich bei Facebook ver\u00e4chtlich \u00fcber Muslime und Zugewanderte. Das Unternehmen sperrt die beiden und l\u00f6scht deren Konten. Doch der Bundesgerichtshof urteilt nun, dass das Netzwerk sie vorher anh\u00f6ren muss &#8212; und die Beitr\u00e4ge wieder freischalten. Facebook muss Nutzer informieren, wenn ihnen eine Kontosperrung droht, und den Grund daf\u00fcr nennen. Die Betreffenden m\u00fcssen vorab auch Gelegenheit bekommen, sich dazu zu \u00e4u\u00dfern. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Wenn Facebook einzelne Beitr\u00e4ge l\u00f6sche, m\u00fcsse das soziale Netzwerk zumindest nachtr\u00e4glich Bescheid geben. (Az. III ZR 179\/20 und III ZR 192\/20) Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfe Facebook Nutzern aber &#171;bestimmte Kommunikationsstandards&#187; vorgeben &#8212; auch wenn diese \u00fcber die strafrechtlichen Vorgaben hinausgingen, entschied der BGH. Es ging konkret um zwei F\u00e4lle, in denen sich eine Frau und ein Mann in dem sozialen Netzwerk ver\u00e4chtlich, aber nicht strafrechtlich relevant \u00fcber Migranten ge\u00e4u\u00dfert hatten. Facebook hatte die Beitr\u00e4ge als Hassrede wegen Versto\u00dfes gegen seine Standards entfernt und die Konten vor\u00fcbergehend gesperrt. Daraufhin zogen die beiden vor Gericht. Da sie in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) N\u00fcrnberg keinen Erfolg hatten, legten sie Revision beim BGH ein. Dieser hob nun die Urteile des OLG auf und \u00e4nderte sie ab: Facebook muss beide Beitr\u00e4ge wieder freischalten. Es darf die Kl\u00e4gerin auch nicht noch einmal deswegen sperren. Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann erkl\u00e4rte bei der Urteilsverk\u00fcndung, dass hier die Grundrechte auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und freie Berufsaus\u00fcbung in Ausgleich gebracht werden m\u00fcssten. Die Sperr- und L\u00f6schregeln vom April 2018 seien unwirksam gewesen, weil sich Facebook darin nicht zur Information der Betroffenen verpflichtet habe und diese vor einer Kontosperrung keine M\u00f6glichkeit gehabt h\u00e4tten, sich zu \u00e4u\u00dfern, teilte der BGH mit. Die Regelungen benachteiligten die Nutzer unangemessen &#171;entgegen den Geboten von Treu und Glauben&#187;. Wenn ein Beitrag aufgrund der unwirksamen Gesch\u00e4ftsbedingungen gel\u00f6scht worden sei, habe der Nutzer Anspruch auf Freischaltung. Ein Facebook-Sprecher teilte auf Anfrage mit, Facebook toleriere keine Hassrede und setze sich daf\u00fcr ein, unzul\u00e4ssige Inhalte zu entfernen. &#171;Wir begr\u00fc\u00dfen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach wir grunds\u00e4tzlich berechtigt sind, Inhalte nach eigenen Richtlinien zu entfernen und die betreffenden Nutzerkonten zu sperren&#187;, erkl\u00e4rte er weiter. Facebook werde die Entscheidung sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, &#171;um sicherzustellen, dass wir weiterhin effektiv gegen Hassrede in Deutschland vorgehen k\u00f6nnen.&#187;<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Nutzer \u00e4u\u00dfern sich bei Facebook ver\u00e4chtlich \u00fcber Muslime und Zugewanderte. Das Unternehmen sperrt die beiden und l\u00f6scht deren Konten. Doch der Bundesgerichtshof urteilt nun, dass das Netzwerk sie vorher anh\u00f6ren muss &#8212; und die Beitr\u00e4ge wieder freischalten. Zwei Nutzer \u00e4u\u00dfern sich bei Facebook ver\u00e4chtlich \u00fcber Muslime und Zugewanderte. 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