<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":2000618,"date":"2021-10-01T05:09:00","date_gmt":"2021-10-01T03:09:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=2000618"},"modified":"2021-10-01T05:03:50","modified_gmt":"2021-10-01T03:03:50","slug":"schadenersatz-radler-sturzt-auf-bodenschwelle-zahlt-die-gemeinde","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/ru\/2021\/10\/schadenersatz-radler-sturzt-auf-bodenschwelle-zahlt-die-gemeinde\/","title":{"rendered":"Schadenersatz &#8212; Radler st\u00fcrzt auf Bodenschwelle: Zahlt die Gemeinde?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Ein Mann st\u00fcrzt auf einer Rennradtour und bricht sich das Schl\u00fcsselbein.<\/b><br \/>\nK\u00f6ln (dpa\/tmn) &#8212; Augen auf im Stra\u00dfenverkehr. Das gilt auch f\u00fcr Radler, die sichtlich besch\u00e4digte Stra\u00dfen oder solche mit Hindernissen befahren. Gemeinden m\u00fcssen Stra\u00dfen nicht frei von allen Gefahren halten. Schadenersatzforderungen nach einem Sturz k\u00f6nnen dann ins Leere laufen. Das zeigt ein Fall (Az.: 5 O 86\/21) des Landgerichts K\u00f6ln, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Mit einem Freund liefert sich ein Mann ein privates Radrennen. Mit circa 20 bis 30 km\/h fuhren sie in einen Ort. Kurz nach dem Eingangsschild \u00fcberfuhr der Mann eine geteerte Bodenschwelle und st\u00fcrzte. Dabei brach er sich ein Schl\u00fcsselbein und besch\u00e4digte sein Rennrad stark. F\u00fcr seinen Sturz wollte er die Gemeinde zur Rechenschaft ziehen. Zumindest h\u00e4tte diese auf die Bodenschwelle aufmerksam machen sollen, so seine Argumentation. Denn so w\u00e4re das Hindernis f\u00fcr ihn nicht erkennbar gewesen. Fast 5000 Euro Schadenersatz gefordert Er verlangte rund 4800 Euro Schadenersatz. Die Gemeinde wollte nicht zahlen, sie h\u00e4tte die Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt &#8212; au\u00dferdem h\u00e4tte die Stra\u00dfe wegen ihres schlechten Zustands &#171;vor sich selbst gewarnt&#187;. Der Mann zog vor Gericht. Ohne Erfolg &#8212; die Klage wurde abgewiesen. Die Stra\u00dfe war nach Ansicht des Gerichts in einem verkehrsm\u00e4\u00dfigen Zustand gewesen. Dazu geh\u00f6rte auch die Bodenschwelle &#8212; ein eingebauter Abfluss zum Abf\u00fchren von Oberfl\u00e4chenwasser bei Regen. Diese sei deutlich zu erkennen gewesen. Das gilt demnach auch f\u00fcr den ansonsten erkennbar stark besch\u00e4digten Zustand der Stra\u00dfe in der direkten N\u00e4he der Schwelle. Frei von allen Gefahren &#8212; das muss eine Gemeinde nicht leisten Wer eine Stra\u00dfe benutzt, muss sich den Verkehrsverh\u00e4ltnissen anpassen &#8212; das gelte auch f\u00fcr Radrennfahrer. Frei von allen Gefahren zu halten &#8212; dazu seien Gemeinden nicht verpflichtet. Nur die Gefahren m\u00fcssen sie ausr\u00e4umen, die sorgf\u00e4ltige Benutzer der Stra\u00dfe gar nicht oder nicht rechtzeitig erkennen k\u00f6nnen und sich nicht oder zu sp\u00e4t darauf einrichten k\u00f6nnen. Ein Warnschild musste hier wegen der &#171;Offensichtlichkeit des Hindernisses&#187; nicht sein.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Mann st\u00fcrzt auf einer Rennradtour und bricht sich das Schl\u00fcsselbein. K\u00f6ln (dpa\/tmn) &#8212; Augen auf im Stra\u00dfenverkehr. Das gilt auch f\u00fcr Radler, die sichtlich besch\u00e4digte Stra\u00dfen oder solche mit Hindernissen befahren. Gemeinden m\u00fcssen Stra\u00dfen nicht frei von allen Gefahren halten. 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