<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":3432233,"date":"2026-01-09T14:41:47","date_gmt":"2026-01-09T12:41:47","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=3432233"},"modified":"2026-01-09T17:32:18","modified_gmt":"2026-01-09T15:32:18","slug":"angeklagter-verprugelt-white-tiger-prozess-beginnt-in-hamburg-und-wird-von-gewaltvorwurfen-uberschattet","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/ru\/2026\/01\/angeklagter-verprugelt-white-tiger-prozess-beginnt-in-hamburg-und-wird-von-gewaltvorwurfen-uberschattet\/","title":{"rendered":"Angeklagter verpr\u00fcgelt: \u201eWhite Tiger\u201c-Prozess beginnt in Hamburg \u2013 und wird von Gewaltvorw\u00fcrfen \u00fcberschattet"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>In Hamburg beginnt eines der komplexesten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre. Doch noch vor dem Start der nicht \u00f6ffentlichen Hauptverhandlung in Hamburg erhebt die Verteidigung schwere Vorw\u00fcrfe wegen eines Angriffs auf den Angeklagten.<\/b><br \/>\nIn Hamburg beginnt eines der komplexesten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre. Doch noch vor dem Start der nicht \u00f6ffentlichen Hauptverhandlung in Hamburg erhebt die Verteidigung schwere Vorw\u00fcrfe wegen eines Angriffs auf den Angeklagten.<br \/>Noch bevor sich das Landgericht Hamburg erstmals mit der Sache selbst befasst hat, wird der Fall \u201eWhite Tiger\u201c von einem mutma\u00dflichen \u00dcbergriff auf den Angeklagten \u00fcberschattet. Die Hamburger Strafverteidigerin Christiane C. Y\u00fcksel schildert einen gewaltt\u00e4tigen Vorfall im Zusammenhang mit der \u00dcberstellung ihres Mandanten in die Untersuchungshaft. Nach dessen Angaben sei er w\u00e4hrend des Transports und unmittelbar nach der Ankunft in der Haftanstalt angegriffen worden.<br \/>Y\u00fcksel berichtet, ihr Mandant sei am Donnerstagmorgen aus einer anderen Haftanstalt in einem Sammeltransport nach Hamburg gebracht worden. Entgegen vorheriger Informationen habe er den Transportwagen nicht allein verlassen, sondern sei gemeinsam mit anderen Gefangenen in eine Sammelzelle gekommen. <br \/>Dort sei die Situation eskaliert. Andere Insassen h\u00e4tten ihn auf seine Uhr angesprochen und diese offenbar haben wollen. Als er nicht reagiert habe, sei er \u201eunvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden\u201c. Der Angeklagte sei zu Boden gegangen, weitere Schl\u00e4ge h\u00e4tten gefolgt. Dabei sei nach seinen Angaben mehrfach \u201eWhite Tiger\u201c gerufen worden. Zu weiteren Einzelheiten k\u00f6nne sie nichts sagen, da ihr Mandant stark unter Schock gestanden habe.<br \/>Die Folgen des Angriffs seien deutlich sichtbar gewesen, so Y\u00fcksel. Ihr Mandant habe eine starke Schwellung im Gesicht, insbesondere auf der linken Seite, aufgewiesen. Er sei einem Zahnarzt vorgestellt worden; zus\u00e4tzlich habe sie darauf bestehen m\u00fcssen, dass auch ein Allgemeinmediziner hinzugezogen werde. Diese weitere Untersuchung sei nach ihrer Darstellung nicht von der Haftanstalt aus veranlasst worden. Wie es ihrem Mandanten aktuell gehe und ob er verhandlungsf\u00e4hig sei, k\u00f6nne sie nicht beurteilen, da sie am Tag des Interviews noch keinen erneuten Kontakt zu ihm gehabt habe. Ob es sich um ein blo\u00dfes \u201eAugenblicksversehen\u201c gehandelt habe oder ob mehr dahinterstecke, lasse sich derzeit nicht kl\u00e4ren.<br \/>Vor diesem Hintergrund startet nun eines der aufsehenerregendsten Strafverfahren der vergangenen Jahre. Der als \u201eWhite Tiger\u201c bekannte Angeklagte muss sich seit heute vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg verantworten. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit statt \u2013 eine zwingende Folge des Jugendstrafrechts, weil der heute 21-J\u00e4hrige die ihm vorgeworfenen Taten \u00fcberwiegend als Jugendlicher begangen haben soll. Die Sprecherin des Landgerichts, Marayke Frantzen, machte zum Auftakt deutlich: \u201eDie Jugendkammer wird und muss hier das gesamte Verfahren von Anfang bis zum Ende unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit verhandeln. Das ist zwingend so.\u201c<br \/>Die Anklage umfasst 204 F\u00e4lle aus dem Zeitraum Januar 2021 bis September 2023. Darunter sind schwere Delikte wie ein vollendeter Mord und f\u00fcnf versuchte Morde. Der rechtliche Kern des Verfahrens ist ungew\u00f6hnlich: Dem Angeklagten wird nicht vorgeworfen, selbst Hand angelegt zu haben. Vielmehr soll er seine Opfer \u00fcber das Internet zu Selbstverletzungen und Suizidhandlungen gebracht haben \u2013 nach der Anklage in mittelbarer T\u00e4terschaft. Frantzen sprach von einem \u201erechtlich sehr komplexen Verfahren\u201c mit einem \u201eTatort Internet\u201c.<br \/>Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, unter dem Accountnamen \u201eWhite Tiger\u201c als Mitglied der Internet-Community \u201e764\u201c besonders verletzliche Kinder und Jugendliche emotional abh\u00e4ngig gemacht zu haben. Sprecherin Mia Sperling-Karstens sagte, er habe deren psychische Instabilit\u00e4t gezielt ausgenutzt: \u201eNach dem Ermittlungsergebnis veranlasste der Angeklagte die Kinder und Jugendlichen unter anderem dazu, pornografische Aufnahmen von sich herzustellen, sich in Livechats zum Teil schwer zu verletzen und auch sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.\u201c <br \/>In einem Fall sei ein 13-j\u00e4hriger Junge aus den USA so massiv beeinflusst worden, dass er sich erh\u00e4ngte und den Suizid live ins Internet streamte. In f\u00fcnf weiteren F\u00e4llen habe es entsprechende Versuche gegeben.<br \/>Das Beweisprogramm ist entsprechend umfangreich. Die erste zentrale Durchsuchung im Fall \u201eWhite Tiger\u201c fand im September 2023 statt. Bei dieser Durchsuchung wurden rund zw\u00f6lf Terabyte Daten sichergestellt, deren Auswertung sp\u00e4ter ma\u00dfgeblich zur Ausweitung der Vorw\u00fcrfe bis hin zu T\u00f6tungsdelikten f\u00fchrte. Daneben gab es eine weitere Durchsuchung im Zusammenhang mit der Haftbefehlsvollstreckung, die im Sommer des Folgejahres stattfand. Diese zweite Ma\u00dfnahme diente der Sicherung zus\u00e4tzlicher Datentr\u00e4ger; deren Auswertung dauert nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg teilweise noch an, unter anderem wegen verschl\u00fcsselter Inhalte.<br \/>Unter den sichergestellten Daten seien mehr als 850 Bildschirmaufzeichnungen mit \u00fcber 120 Stunden Laufzeit. Hinzu kommen zahlreiche Zeugen und Sachverst\u00e4ndige. Alles, worauf das Gericht sein Urteil st\u00fctzen will, m\u00fcsse \u201edurch das Nadel\u00f6hr der Hauptverhandlung\u201c, betonte Frantzen. Derzeit sind 82 Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt.<br \/>Nach \u00fcbereinstimmenden Angaben von Gericht und Staatsanwaltschaft begann das Verfahren mit Hinweisen des FBI im Fr\u00fchjahr 2023. Es folgten internationale Rechtshilfeersuchen, unter anderem \u00fcber Europol. Die mutma\u00dflichen Opfer stammen aus Deutschland, England, Kanada und den USA; mehr als 30 Gesch\u00e4digte sind in der Anklage benannt, nicht alle namentlich identifiziert. Bislang ist eine Nebenkl\u00e4gerin zugelassen.<br \/>Angesprochen auf m\u00f6gliche Ermittlungsdefizite in der Fr\u00fchphase des Falls, best\u00e4tigte Sprecherin Mia Sperling-Karstens, dass es bereits 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den heutigen Angeklagten gegeben habe, ausgel\u00f6st durch einen sogenannten NCMEC-Hinweis (US-Meldestelle f\u00fcr Kindesmissbrauchsdarstellungen). Dieses Verfahren habe sich damals jedoch ausschlie\u00dflich auf den Verdacht des Besitzes jugendpornografischer Inhalte beschr\u00e4nkt und sei eingestellt worden. <br \/>Erst \u201emit dem Wissen von heute\u201c, so Sperling-Karstens, erscheine dieses fr\u00fche Verfahren \u201eals ein Puzzleteil, das sich in die jetzt angeklagte Fallkonstellation einreiht\u201c. Entscheidend sei gewesen, dass das Ph\u00e4nomen, Kinder und Jugendliche aus der Distanz psychisch zu manipulieren und als Werkzeuge gegen sich selbst einzusetzen, den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Hamburg zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sei. <br \/>Auch die sp\u00e4ter vom FBI \u00fcbermittelten Hinweise h\u00e4tten zun\u00e4chst keinen dringenden Tatverdacht wegen eines T\u00f6tungsdelikts ergeben. Erst die monatelange Auswertung der sichergestellten Chats, Videos und Screen-Records habe den f\u00fcr einen Haftbefehl erforderlichen Verdacht begr\u00fcndet. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gehen davon aus, dass der Angeklagte nach aktuellem Stand der Ermittlungen zumindest nach der Durchsuchung im September 2023 keine weiteren Straftaten beging.<br \/>Daneben l\u00e4uft nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg ein weiteres Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Internet-Gruppierung 764. Dieses richte sich jedoch nicht gegen den Angeklagten im sogenannten \u201eWhite-Tiger\u201c-Verfahren. Bislang gebe es keinerlei Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der dortige Tatverd\u00e4chtige personell oder organisatorisch mit dem 21-J\u00e4hrigen in Verbindung stehe. <br \/>Zu n\u00e4heren Einzelheiten k\u00f6nne man sich wegen der noch laufenden Ermittlungen nicht \u00e4u\u00dfern. Damit bleibt offen, ob und in welcher Form weitere Verfahren aus dem Umfeld der Szene folgen k\u00f6nnten \u2013 einen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Prozess sieht die Staatsanwaltschaft nach eigenem Bekunden derzeit nicht.<br \/>Der jetzt Angeklagte \u201eWhite Tiger\u201c sitzt seit Mitte Juni in Untersuchungshaft in der Jugendvollzugsanstalt Hahn\u00f6fersand. Zur m\u00f6glichen Strafe \u00e4u\u00dferte sich das Gericht nur abstrakt: Sollte es zu einer Verurteilung kommen, liege der Rahmen der Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und maximal zehn Jahren.<br \/>Damit beginnt der Prozess unter doppeltem Vorzeichen: juristisch als m\u00f6glicher Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr schwerste Internetkriminalit\u00e4t \u2013 und faktisch \u00fcberschattet von dem ungekl\u00e4rten Vorwurf, dass der Angeklagte selbst zum Opfer von Gewalt in staatlichem Gewahrsam geworden sein k\u00f6nnte. Dies k\u00f6nnte zu einem weiteren Ermittlungsverfahren f\u00fchren: Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft erkl\u00e4rte, dass der Fall gepr\u00fcft und m\u00f6glicherweise ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde, um den mutma\u00dflichen \u00dcbergriff aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Hamburg beginnt eines der komplexesten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre. Doch noch vor dem Start der nicht \u00f6ffentlichen Hauptverhandlung in Hamburg erhebt die Verteidigung schwere Vorw\u00fcrfe wegen eines Angriffs auf den Angeklagten. In Hamburg beginnt eines der komplexesten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre. 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