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Flüchtlinge haben kein Recht auf "humanitäre Visa" « DiePresse.com

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Botschaften von EU-Staaten Einreisevisa nach nationalem Recht vergeben dürfen.
Die EU-Staaten müssen Flüchtlingen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts kein Visum für einen Asylantrag ausstellen. Vielmehr sei es eine Entscheidung nach nationalem Recht, ob eine solche Einreiseerlaubnis erteilt werden könne, entschied der Gerichtshof der EU (EuGH) am Dienstag. Ein entsprechendes EU-Gesetz gebe es nicht. Die Luxemburger Richter widersprachen damit überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi, der seine Schlussanträge vor einem Monat vorgelegt hatte. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Einschätzung des Generalanwalts an. (Az: C-638/16)
Die EU-Staaten hatten nach dem Antrag Mengozzis weitreichenden Konsequenzen für die gemeinsame Asylpolitik befürchtet. Denn wäre das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts gefolgt, hätten Flüchtlinge bei einer Auslandsvertretung der 28 EU-Staaten einen Antrag für ein humanitäres Visum stellen können, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.

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