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Humanitäre Visa: Was Europa überfordert

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Verfolgte haben laut einem EuGH-Urteil keinen Anspruch auf Einreise nach Europa. Das ist richtig. Aber es müssen andere legale Wege für Flüchtlinge geschaffen werden.
Der heutige Dienstag hätte das europäische Asylrecht grundlegend verändern können. Hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Frage der humanitären Visa anders geurteilt, wäre es sehr viel schwieriger geworden, die Festung Europa noch aufrechtzuerhalten.
Der Generalanwalt Paolo Mengozzi hatte Anfang Februar die Auffassung vertreten , dass EU-Staaten nachweislich Verfolgte aufnehmen müssen. Er leitete aus der EU-Grundrechtecharta die Pflicht ab, humanitäre Visa auszustellen. Das hätte bedeutet, dass an jeder europäischen Botschaft in jedem Land der Welt Visaanträge von vermeintlich Verfolgten hätten bearbeitet werden müssen. Wer die Botschaftsmitarbeiter von seiner Verfolgung überzeugt, hätte dann ins jeweilige europäische Land weiterreisen und dort einen Asylantrag stellen können.
Normalerweise folgt der EuGH den Einschätzungen seines Generalanwalts in seinen Entscheidungen. Aber diesmal nicht. Und das ist auch gut so.
Das Gericht hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, wem sie Visa erteilen. Die Bundesregierung hat bereits klargemacht, dass sie eine Verpflichtung, humanitäre Visa auszustellen, ablehnt.

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