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Mutterschutzgesetz: Mehr Schutz, mehr Mitsprache

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Die Reform des Mutterschutzes ist beschlossen. Nun profitieren auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen davon. Arbeitszeitbeschränkungen werden gelockert.
Seit 1952 wurde das Mutterschutzgesetz nicht mehr überarbeitet. Jetzt hat der Bundestag eine Reform beschlossen, die das Ziel hat,
Schutzzeiten für schwangere Frauen flexibler zu
gestalten. Auch soll der Mutterschutz auf neue Personenkreise
ausgeweitet werden.
Die Neuerungen in der Übersicht:
Ausweitung des Mutterschutzes :
Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen können künftig während
des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder
Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.
Keine Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau :
Arbeitsverbote gegen den Willen schwangerer Frauen sind demnächst nicht
so einfach möglich. Um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, soll der
Arbeitgeber stattdessen den Arbeitsplatz entsprechend umgestalten oder
aber die Frau an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einsetzen. Erst
wenn beides nicht geht, darf er die schwangere oder stillende Frau nicht
weiter beschäftigen. Das gilt natürlich auch bei einem entsprechenden
ärztlichen Zeugnis. Die entsprechende Verordnung zum Schutz der Mütter
am Arbeitsplatz wird in die Gesetzesnovelle integriert.
Arbeitszeitbeschränkungen :
Die Frauen erhalten mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit.

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