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Alice Weidel verliert gegen "extra3" vor Gericht: "Nazi-Schlampe" ist okay, weil Satire

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In der NDR-Sendung “extra3” durfte AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel als “Nazi-Schlampe” bezeichnet werden. Weil es satirisch gemeint war, urteilt das Hamburger Landgericht.
Was Jan Böhmermann und seinem “Ziegenficker”-Gedicht recht ist, das muss Christian Ehring und seiner “Nazischlampe” recht sein: Beides ist zulässige Satire. Im aktuellen Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht nämlich einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen.
Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und „Schlampe“ in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die Pressekammer fest. Der Bezug zu „Nazi“ bestehe darin, dass Weidels Partei „in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“.

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