Berlin (dpa/tmn) – Eltern erhalten für erwachsene Kinder auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung seinen Unterhalt
Berlin (dpa/tmn) – Eltern erhalten für erwachsene Kinder auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung seinen Unterhalt nicht eigenständig bestreiten kann.
“Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch dann, wenn die Behinderung erst nach Überschreiten der Kindergeld-Altersgrenze diagnostiziert wird und das Kind davor selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte”, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Im Streitfall wurde bei der 1968 geborenen Tochter im Alter von 30 Jahren eine Muskelerkrankung festgestellt, die im Laufe der Zeit zu einer Abnahme der Muskelkraft führt. Im Alter von 40 Jahren lag der Behinderungsgrad bei 100 Prozent. Die Tochter bezieht seit dem 43. Lebensjahr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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