Hamburg (dpa/tmn) – Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Die Voraussetzung: Der Jugendliche absolviert nach seinem
Hamburg (dpa/tmn) – Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Die Voraussetzung: Der Jugendliche absolviert nach seinem Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum oder einen anerkannten Freiwilligendienst.
Um das Kindergeld nach dem Ende der Schule nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen die Familienkassen aber entsprechende Nachweise der Eltern, erklärt die Familienkasse Nord in Hamburg.
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Deutschland — in German Finanzen – Kindergeld nach Schulende: Familienkasse braucht Nachweise