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G20-Krawalle: Zwei Jahre und sieben Monate Haft für jungen Niederländer

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Im ersten Prozess um die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg ist das Gericht mit seinem Urteil deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.
Das Amtsgericht Hamburg verurteilte am Montag einen 21-Jährigen aus den Niederlanden zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil.
Der Angeklagte wurde des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Seiner Festnahme hatte er sich widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.
Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen
Der Richter begründete sein überraschend hartes Urteil auch mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen. Diese sei vor dem G20-Gipfel am 30. Mai in Kraft getreten. Der Einsatz der Polizisten, die eine Spontandemonstration begleitet hatten, sei eine solche normale Diensthandlung gewesen.
Gerichte hätten sich mit ihren Entscheidungen vor jene Menschen zu stellen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich unter Schutz gestellt worden seien. “Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder – wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen – für erlebnisorientierte Gewalttäter”, sagte der Richter. Wegen überaus milder Urteile in der Vergangenheit sei der Strafrahmen vom Gesetzgeber heraufgesetzt worden.

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