Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden.
Die Richter kritisierten am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen.
„Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung. Letztlich spielten die Größe der Klägerin keine Rolle für das Urteil, ebenso wenig wie die Frage, warum ausgerechnet bei der Größe von 1,63 Meter die Grenze gezogen wurde.