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Schlecker-Prozess: Warum die Urteile so verschieden sind

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Bewährungsstrafe für Anton Schlecker, fast drei Jahre Haft dagegen für seine beiden Kinder – so endet vorerst der Prozess um die Insolvenz der Drogeriekette. Wieso die Urteile so unterschiedlich ausfallen, erklärt Kolja Schwartz.
Bewährungsstrafe für Anton Schlecker, fast drei Jahre Haft dagegen für seine beiden Kinder – so endet vorerst der Prozess um die Insolvenz der Drogeriekette. Wieso fallen die Urteile so unterschiedlich aus?
Das Landgericht Stuttgart hat den Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Schlecker als Inhaber der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte – Geld, das am Ende für die Gläubiger fehlte. Seinen Kindern Lars und Meike Schlecker verwehrten die Richter dagegen Bewährungsstrafen: Lars Schlecker muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, Meike Schlecker zwei Jahre und acht Monate, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs. Wir bieten dieses Video in folgenden Formaten zum Download an: Hinweis: Falls die Videodatei beim Klicken nicht automatisch gespeichert wird, können Sie mit der rechten Maustaste klicken und “Ziel speichern unter…” auswählen. Nutzungsbedingungen Embedding Tagesschau: Durch Anklicken des Punktes „Einverstanden“ erkennt der Nutzer die vorliegenden AGB an. Damit wird dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt, unentgeltlich und nicht-exklusiv die Nutzung des tagesschau.de Video Players zum Embedding im eigenen Angebot. Der Nutzer erkennt ausdrücklich die freie redaktionelle Verantwortung für die bereitgestellten Inhalte der Tagesschau an und wird diese daher unverändert und in voller Länge nur im Rahmen der beantragten Nutzung verwenden. Der Nutzer darf insbesondere das Logo des NDR und der Tageschau im NDR Video Player nicht verändern. Darüber hinaus bedarf die Nutzung von Logos, Marken oder sonstigen Zeichen des NDR der vorherigen Zustimmung durch den NDR.
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