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Bundesverfassungsgericht prüft Streikrecht: Wann darf ein Lehrer streiken?

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Laut Grundgesetz dürfen beamtete Lehrer in Deutschland nicht streiken. Das hielten mehrere Betroffene für verfassungswidrig und klagten. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Verbot und die Treuepflicht von Beamten gegenüber dem Staat. Von Klaus Hempel.
Laut Grundgesetz dürfen beamtete Lehrer in Deutschland nicht streiken. Das hielten mehrere Betroffene für verfassungswidrig und klagten. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Verbot und die Treuepflicht von Beamten gegenüber dem Staat.
Carsten Leimbach ist seit fast 20 Jahren Lehrer für Wirtschaft und Informatik an einer Berufsschule in Kassel. Im Jahr 2009 beteiligte er sich an einem Streik, mit dem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) durchsetzen wollte, dass die Arbeitszeit leicht verringert wird.
Die Reaktion der Schulbehörde ließ nicht lange auf sich warten. “Wir sind davon ausgegangen, dass wir eine Missbilligung bekommen, die es letztendlich dann auch gab”, sagt Leimbach. “Das ist ein Eintrag in die Personalakte.” Der Eintrag sei erst einmal nichts so Schwerwiegendes. “Aber es sanktioniert etwas, was aus unserer Sicht ein ganz normales Menschenrecht ist”, so Leimbach.
Leimbach zog vor Gericht und klagte. Im Moment liegt sein Fall beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Das Verfahren ruht, denn die Richter wollen erst einmal abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

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