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Diesel-Fahrverbot: Zwangsgeld für Bayern wegen fehlender Konzepte für Fahrverbote

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Ob Fahrverbote für Dieselautos zulässig sind, ist noch nicht geklärt. Bayern ist dennoch verpflichtet, sie für München zu planen – liefert aber laut Gericht nur “Blabla”.
Im Streit über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in München hat Bayern eine weitere Rüge der Justiz kassiert. Das Verwaltungsgericht München verhängte erneut ein Zwangsgeld gegen die CSU-geführte Regierung, weil diese angesichts der Abgasbelastung in der Landeshauptstadt mögliche Fahrverbote trotz einer Gerichtsanordnung noch immer nicht vorbereitet habe.
Richterin Martina Scherl kritisierte die von der Regierung vorgelegten Unterlagen als “Alibiplanung” und “Blabla” auf einer “halben Larifari-Seite”, verwies aber gleichzeitig auf die begrenzten Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts. Dass der Staat ein Gerichtsurteil missachte, sei ein Unding und vom Gesetz eigentlich nicht vorgesehen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehrere Bundesländer verklagt, weil sie in zahlreichen Städten die Abgasbelastung als unzulässig hoch ansieht. Die Umweltorganisation argumentiert, die für die Luftreinhaltung zuständigen Länder sähen tatenlos zu, wie der von der Europäischen Union festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid vielerorts überschritten werde.

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