Monatliche Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalabfindung – zwischen diesen beiden Optionen können Riester-Sparer beim einem Vertragsabschluss wählen.
Regenstauf (dpa/tmn) – Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt: Riester-Sparer können sich statt einer geringen monatlichen Zusatzrente auch eine Kapitalabfindung zu Beginn der Rente auszahlen lassen.
Diese einmalige Auszahlung wird im Auszahlungsjahr besteuert, seit Anfang 2018 ermäßigt nach der sogenannten Fünftelregelung. Beim Neuabschluss eines Vertrages haben Sparer seit Jahresbeginn die Wahl: Entweder sie bevorzugen die einmalige Rentenauszahlung im Jahr des Renteneintritts oder zum 1.
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Deutschland — in German Verbraucher: Riester-Sparer können zwischen Abfindung und Rente wählen