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Hochrisikospiel: Teilerfolg für Bremen – DFL muss zahlen

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Die DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Forderungen Bremens für rechtens. Die DFL will in Revision gehen.
Die DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Forderungen Bremens für rechtens. Die DFL will in Revision gehen.
HSV gegen Bremen, Dortmund gegen Schalke – bestimmte Bundesligaspiele werden vom DFB oder dem Heimverein als Hochrisikospiele eingestuft. Die Konsequenz: Mehr Ordner und mehr Polizeikräfte sorgen für Sicherheit. Über die Kosten, die daraus entstehen, gibt es seit Jahren Streit. Im Mittelpunkt steht das Bundesland Bremen, das die Deutsche Fußballliga (DFL) per Gesetz verpflichten will, Teile der Mehrkosten zu übernehmen.
Der Streit landete vor Gericht, wo Bremen nun einen Teilerfolg erziehen konnte: So erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen die Gebührenforderungen des Bundeslandes an die DFL grundsätzlich für rechtens. Damit darf die Hansestadt den Verband an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen.
Die DFL hatte sich noch im Mai 2017 vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit einer Klage gegen einen Gebührenbescheid durchgesetzt. Dieses Urteil wurde nun im Berufungsverfahren kassiert. Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei.

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